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Antrag

30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen - LEADER-Programm sichern

Initiator: Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Eingereicht: 29.04.2026 BT-Drs. 21/5649
Aktueller Status:Abgelehnt
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene für die Sicherung des LEADER-Programms im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) einzusetzen. Der Antrag betont die Bedeutung des Programms für die ländliche Entwicklung und fordert die Beibehaltung der Mindestquote und eines hohen EU-Beteiligungssatzes.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einer ländlichen Gemeinde lebst, die von EU-Förderprogrammen profitiert.
  • Ja, wenn du in einer Organisation tätig bist, die in die Planung und Umsetzung von LEADER-Projekten involviert ist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Verwaltung von EU-Fördermitteln betraut ist.
  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das von der wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Räume abhängig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für die Entwicklung und Förderung ländlicher Räume interessierst.
  • Ja, wenn dir die Verteilung von EU-Fördermitteln wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das LEADER-Programm, das Projekte in ländlichen Räumen unterstützt, gesichert werden, um die Lebensbedingungen zu verbessern und die wirtschaftliche Leistung zu fördern. Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission könnten den Fortbestand des Programms in seiner derzeitigen Form nicht sichern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das LEADER-Programm unterstützt ländliche Regionen durch EU-Fördermittel, wobei die Mindestquote und der EU-Beteiligungssatz derzeit festgelegt sind.

Geplant ist

Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass das LEADER-Programm weiterhin verpflichtend umgesetzt wird, mit einer Mindestquote und einem hohen EU-Beteiligungssatz.

Beispiel: Eine ländliche Gemeinde könnte weiterhin Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur oder zur Förderung lokaler Wirtschaft durch EU-Mittel finanzieren.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die EU-Kommission schlägt den Mehrjährigen Finanzrahmen vor, der die Finanzierung von Programmen wie LEADER regelt.

Neu: Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung in den Verhandlungen zum MFR auf die Sicherung des LEADER-Programms drängt.

In der Praxis: Die Bundesregierung würde aktiv in den EU-Verhandlungen für die Beibehaltung der Förderquoten und -sätze des LEADER-Programms eintreten.

Mögliche Folgen

  • Durch die Sicherung des LEADER-Programms könnten ländliche Regionen weiterhin von EU-Fördermitteln profitieren.
  • Die Einbindung von Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie der Zivilgesellschaft könnte die lokale Mitbestimmung stärken.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der Forderungen könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern, insbesondere bei der Einhaltung von Berichtspflichten gegenüber der EU.
  • Die Sicherung fester Quoten könnte die Flexibilität bei der Mittelverteilung einschränken.

Offene Fragen

  • Wie genau sollen die Mindestquoten und der EU-Beteiligungssatz im Rahmen des MFR gesichert werden?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Einbindung der Zivilgesellschaft zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Finanzierung und Entwicklung ländlicher Räume betrifft, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig sind.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie EU-Fördermittel am effektivsten eingesetzt werden können, um ländliche Regionen zu stärken.

Wer ist betroffen?

Ländliche Gemeinden und Regionen, die von der EU-Förderung profitieren.Wirtschafts- und Sozialpartner sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, die in die Förderung eingebunden werden sollen.
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