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Phase 7

Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen) Eingereicht: 16.10.2025 BR-Drs. 590/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert. Diese Befreiung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden, und dauert maximal zehn Jahre, jedoch nicht über den 31. Dezember 2035 hinaus.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein reines Elektrofahrzeug besitzt oder planst, eines bis zum 31. Dezember 2030 zuzulassen.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Automobilbranche tätig bist und dich mit der Produktion oder dem Verkauf von Elektrofahrzeugen befasst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Förderung von Elektromobilität und die Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehr interessieren.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Verlängerung der Steuerbefreiung die Elektromobilität im Verkehr stärken, indem sie einen Anreiz für die Anschaffung reiner Elektrofahrzeuge bietet.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden, sind für maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, jedoch nicht über den 31. Dezember 2030 hinaus.

Geplant ist

Die Steuerbefreiung wird für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen werden, um fünf Jahre verlängert, jedoch nicht über den 31. Dezember 2035 hinaus.

Beispiel: Ein Elektrofahrzeug, das am 31. Dezember 2030 zugelassen wird, wäre bis zum 31. Dezember 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gilt bis maximal 2030.

Neu: Die Steuerbefreiung wird bis maximal 2035 verlängert.

In der Praxis: Fahrzeughalter könnten länger von der Steuerbefreiung profitieren, was den Anreiz erhöht, in Elektrofahrzeuge zu investieren.

Mögliche Folgen

  • Durch die Verlängerung der Steuerbefreiung könnten mehr Menschen motiviert werden, Elektrofahrzeuge zu kaufen, was die Verbreitung von Elektromobilität fördern könnte.
  • Das Kraftfahrzeugsteueraufkommen könnte durch die verlängerte Befreiung für einige Jahre stabil bleiben.

Zu beachten

  • Die Steuerbefreiung ist zeitlich begrenzt und endet spätestens am 31. Dezember 2035, was bedeutet, dass danach wieder Steuern anfallen könnten.
  • Die Maßnahme könnte den Staatshaushalt beeinflussen, da auf Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet wird.

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Förderung von Elektromobilität und die Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehr betrifft. In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie finanzielle Anreize zur Umstellung auf umweltfreundlichere Fahrzeuge beitragen können.

Wer ist betroffen?

Besitzer von reinen Elektrofahrzeugen, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden.