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Antrag

Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken - Diskriminierungsschutz erweitern

Initiator: Fraktion DIE LINKE Eingereicht: 05.03.2026 BT-Drs. 21/4538
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu stärken und den Diskriminierungsschutz zu erweitern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du von Diskriminierung betroffen bist oder dich davor schützen möchtest.
  • Ja, wenn du bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde oder Institution tätig bist, die mit Antidiskriminierungsarbeit befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für den Schutz vor Diskriminierung und die Stärkung der Antidiskriminierungsarbeit interessierst.
  • Ja, wenn dir die Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals 'sozialer Status' in das AGG wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Diskriminierungsschutz in Deutschland verbessert werden, indem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestärkt und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert wird. Besonders das Diskriminierungsmerkmal 'sozialer Status' soll in das AGG aufgenommen werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat begrenzte personelle und materielle Ressourcen und ist von Haushaltskürzungen bedroht. Das AGG umfasst nicht das Diskriminierungsmerkmal 'sozialer Status'.

Geplant ist

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll gestärkt und besser vernetzt werden. Das AGG soll um das Diskriminierungsmerkmal 'sozialer Status' erweitert werden.

Beispiel: Menschen könnten sich künftig auch bei Diskriminierung aufgrund ihres sozialen Status an die Antidiskriminierungsstelle wenden und Unterstützung erhalten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist keine oberste Bundesbehörde und hat begrenzte Ressourcen.

Neu: Die Antidiskriminierungsstelle soll als oberste Bundesbehörde etabliert werden, um ihre Unabhängigkeit und Legitimation zu stärken.

In der Praxis: Die Antidiskriminierungsstelle könnte unabhängiger agieren und hätte möglicherweise mehr Einfluss und Ressourcen zur Verfügung.

Mögliche Folgen

  • Durch die Erweiterung des AGG um das Diskriminierungsmerkmal 'sozialer Status' könnten mehr Menschen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung erhalten.
  • Die Antidiskriminierungsstelle könnte durch zusätzliche Ressourcen ihre Aufgaben effektiver wahrnehmen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der Stärkung der Antidiskriminierungsstelle könnten zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sein.
  • Die Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals 'sozialer Status' könnte rechtliche Anpassungen und Klarstellungen erfordern.

Offene Fragen

  • Wie genau soll die Finanzierung der gestärkten Antidiskriminierungsstelle sichergestellt werden?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Antidiskriminierungsstelle besser zu vernetzen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es den Schutz vor Diskriminierung und die Erweiterung der rechtlichen Grundlagen betrifft. In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie der Diskriminierungsschutz in Deutschland verbessert und die Antidiskriminierungsarbeit gestärkt werden kann.

Wer ist betroffen?

Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind oder sein könnten.Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihre Mitarbeiter.Behörden und Institutionen, die mit Antidiskriminierungsarbeit befasst sind.