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Antrag

Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern

Initiator: Fraktion DIE LINKE Eingereicht: 04.05.2026 BT-Drs. 21/5720
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der die Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern soll.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Mitglied eines Betriebsrats bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du als Arbeitgeber mit einem Betriebsrat zusammenarbeitest.
  • Ja, wenn du in einem Betrieb mit Betriebsrat arbeitest.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Stärkung der Mitbestimmung in Unternehmen interessiert.
  • Ja, wenn du die Anpassung von Arbeitsbedingungen an moderne Technologien für wichtig hältst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll der Antrag die Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern und das deliberative Element der Betriebsratsarbeit bewahren.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Betriebsratsmitglieder haben in Betrieben ab 101 Arbeitnehmern Anspruch auf Freistellung für Betriebsratsarbeit.

Geplant ist

Betriebsratsmitglieder sollen bereits in Betrieben mit 51 bis 100 Arbeitnehmern einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung erhalten. Der Anspruch soll mindestens eine halbe Vollzeitstelle umfassen und sich mit jedem gegründeten Ausschuss des Betriebsrats erhöhen.

Beispiel: In einem Betrieb mit 80 Arbeitnehmern könnte ein Betriebsratsmitglied künftig eine halbe Vollzeitstelle für seine Betriebsratsarbeit freigestellt werden.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Nicht voll freigestellte Betriebsratsmitglieder haben keinen pauschalen Anspruch auf Arbeitsbefreiung.

Geplant ist

Nicht voll freigestellte Betriebsratsmitglieder sollen einen pauschalen Anspruch auf Arbeitsbefreiung von 30 Prozent ihrer regelmäßigen Arbeitszeit erhalten.

Beispiel: Ein Betriebsratsmitglied, das normalerweise 40 Stunden pro Woche arbeitet, könnte künftig 12 Stunden für Betriebsratsarbeit freigestellt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Hinzuziehung von Sachverstand für den Betriebsrat erfordert eine vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Neu: Die Notwendigkeit einer vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber soll erleichtert werden.

In der Praxis: Betriebsräte könnten leichter externen Sachverstand hinzuziehen, ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers.

Mögliche Folgen

  • Durch die Ausweitung der Freistellungsansprüche könnten Betriebsräte mehr Zeit für ihre Aufgaben haben.
  • Die Erleichterung der Hinzuziehung von Sachverstand könnte die Effizienz und Qualität der Betriebsratsarbeit erhöhen.

Zu beachten

  • Die Ausweitung der Freistellungsansprüche könnte zu höheren Kosten für Arbeitgeber führen.
  • Die Nutzung digitaler Instrumente muss den Datenschutzanforderungen entsprechen.

Offene Fragen

  • Wie sollen die zusätzlichen Freistellungskosten finanziert werden?
  • Welche technischen Anforderungen sind für die Nutzung digitaler Instrumente notwendig?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, weil es die Mitbestimmung in Unternehmen stärkt und die Anpassung an moderne Arbeitsbedingungen fördert.
  • Es gibt Diskussionen darüber, wie Betriebsräte effektiver arbeiten können, ohne die Qualität der Präsenzsitzungen zu verlieren.

Wer ist betroffen?

BetriebsräteArbeitgeberArbeitnehmer in Betrieben mit Betriebsräten