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Antrag

Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 09.06.2026 BT-Drs. 21/6347
Aktueller Status:Noch nicht beraten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Antrag zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Beratungsstelle oder Behörde arbeitest, die mit Menschenhandelsfällen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für Menschenrechte und den Schutz vor Ausbeutung interessierst.
  • Ja, wenn du die Verbesserung der Datenlage und Berichterstattung zu Menschenhandel wichtig findest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben Menschenhandel und Zwangsprostitution als schwere Menschenrechtsverletzungen bekämpfen und den Schutz der Betroffenen verbessern. Es wird darauf hingewiesen, dass patriarchale Machtstrukturen, Abhängigkeitsverhältnisse und mangelnde Kontrollmechanismen diese Probleme begünstigen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Es gibt bereits internationale Abkommen und nationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel, aber es bestehen erhebliche Datenlücken und Unterschiede in den Berichten von Beratungsstellen und dem BKA.

Geplant ist

Der Antrag zielt darauf ab, den Schutz der Betroffenen zu verbessern und die Datenlage zu Menschenhandel zu präzisieren, indem die Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie in deutsches Recht erfolgt.

Beispiel: Wenn du von Menschenhandel betroffen bist, sollen deine Rechte besser geschützt werden und du könntest leichter Zugang zu Unterstützung erhalten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel wurde eingerichtet, um die Umsetzung internationaler Verpflichtungen zu überwachen.

Neu: Die Umsetzung der aktualisierten EU-Menschenhandelsrichtlinie soll die Ausbeutungsformen im Strafgesetzbuch erweitern und die Datenlage verbessern.

In der Praxis: Betroffene könnten umfassenderen rechtlichen Schutz erhalten, und die Behörden hätten präzisere Daten, um Maßnahmen gegen Menschenhandel zu ergreifen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie könnten die Ausbeutungsformen im Strafgesetzbuch erweitert werden, was zu einer besseren Erfassung und Verfolgung von Menschenhandelsfällen führen könnte.
  • Die Verbesserung der Datenlage könnte dazu beitragen, die Dunkelziffer von Menschenhandelsfällen zu reduzieren.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der Richtlinie erfordert möglicherweise zusätzliche Ressourcen und Koordination zwischen verschiedenen Behörden und Institutionen.
  • Die Erweiterung der Ausbeutungsformen im Strafgesetzbuch könnte zu einer erhöhten Belastung der Justiz führen.

Offene Fragen

  • Wie genau soll die Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie in deutsches Recht erfolgen?
  • Welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant, um die Dunkelziffer von Menschenhandelsfällen zu reduzieren?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es um den Schutz von Menschenrechten und die Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen geht.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie effektiv die bestehenden Maßnahmen gegen Menschenhandel sind und welche Verbesserungen notwendig sind.

Wer ist betroffen?

Betroffene von Menschenhandel und ZwangsprostitutionBeratungsstellen und Behörden, die mit Fällen von Menschenhandel befasst sindGesellschaft, die von den Auswirkungen dieser Menschenrechtsverletzungen betroffen ist