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Antrag

Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 27.03.2026 BT-Drs. 21/5058
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der AfD hat einen Antrag eingebracht, der ein bundesweites Moratorium für den Ausbau von Windindustrieanlagen fordert. Der Antrag beinhaltet mehrere Maßnahmen, darunter die Aussetzung von Genehmigungsverfahren, die Einbindung von Standortgemeinden in die Genehmigung, die Beendigung der Subventionierung und die Verpflichtung zur Wiederverwertung.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Betreiber einer Windindustrieanlage bist.
  • Ja, wenn du in einer Gemeinde lebst, die als Standort für Windindustrieanlagen vorgesehen ist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Planungsbehörde arbeitest, die mit Genehmigungsverfahren für Windanlagen befasst ist.
  • Ja, wenn du im Bereich der erneuerbaren Energien tätig bist und von Subventionen abhängig bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir der Schutz von Landschafts- und Naturräumen wichtig ist.
  • Ja, wenn du dich für die Energiewende und deren Auswirkungen auf die Umwelt interessierst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Moratorium den Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen, bis verschiedene gesetzliche Regelungen getroffen sind, um die Auswirkungen auf Landschaft, Natur und Gesundheit zu minimieren.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit können Windindustrieanlagen genehmigt und gebaut werden, sofern die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Geplant ist

Es soll ein Moratorium eingeführt werden, das Genehmigungen für neue Windindustrieanlagen aussetzt, bis bestimmte gesetzliche Regelungen getroffen sind.

Beispiel: Ein Betreiber, der eine neue Windanlage errichten möchte, müsste warten, bis die neuen Regelungen umgesetzt sind und die Gemeinde ihr Einvernehmen gegeben hat.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Genehmigungsverfahren für Windindustrieanlagen erfolgen gemäß den bestehenden gesetzlichen Regelungen ohne zwingendes Einvernehmen der Standortgemeinden.

Neu: Die Genehmigung von Windindustrieanlagen soll das Einvernehmen der betroffenen Standortgemeinden erfordern.

In der Praxis: Standortgemeinden hätten mehr Einfluss auf die Entscheidung über den Bau von Windindustrieanlagen in ihrer Nähe.

Mögliche Folgen

  • Durch das Moratorium könnten geplante Windenergieprojekte verzögert oder gestoppt werden.
  • Die Einbindung von Standortgemeinden könnte zu längeren Genehmigungsverfahren führen.
  • Die Beendigung der Subventionierung könnte die Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten beeinträchtigen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung des Moratoriums könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.
  • Betreiber von Windanlagen müssten möglicherweise finanzielle Rückstellungen für den Rückbau ihrer Anlagen bilden.

Offene Fragen

  • Wie sollen die finanziellen Rückstellungen für den Rückbau der Anlagen konkret bemessen werden?
  • Welche wissenschaftlichen Analysen sind zur Bewertung der Auswirkungen von Windanlagen vorgesehen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es den Konflikt zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem Schutz von Landschafts- und Naturräumen betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Energiewende umweltverträglich gestaltet werden kann.

Wer ist betroffen?

Betreiber von WindindustrieanlagenStandortgemeindenPlanungsbehördenBundesministerium für Wirtschaft und Energie