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Antrag

Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 05.05.2026 BT-Drs. 21/5782
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und die Reisebranche besser zu nutzen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Reisender in einen Rechtsstreit mit einem Reiseunternehmen gerätst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du ein Reiseveranstalter bist, der künftig Schlichtungen anbieten muss.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich der Verbraucherschutz im Tourismus interessiert.
  • Ja, wenn du die Entlastung der Justiz durch außergerichtliche Streitbeilegung befürwortest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Ungleichgewicht zwischen Reisenden und Reiseunternehmen in touristischen Rechtsstreitigkeiten verringert werden, indem die Nutzung außergerichtlicher Schlichtungsstellen gefördert wird.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Reisende müssen oft aufwendig und kostenintensiv vor Gericht gehen, um Entschädigungen bei Reiseproblemen einzufordern.

Geplant ist

Reiseveranstalter sollen gesetzlich verpflichtet werden, außergerichtliche Schlichtungen als feste Option anzubieten.

Beispiel: Wenn dein Flug storniert wird, könntest du künftig zunächst eine Schlichtungsstelle anrufen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor du rechtliche Schritte erwägst.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Reiseunternehmen sind nicht verpflichtet, Schlichtungen anzubieten, was oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt.

Neu: Reiseveranstalter würden gesetzlich verpflichtet, Schlichtungen als Option anzubieten.

In der Praxis: Reisende hätten eine niedrigschwellige Möglichkeit, Konflikte zu lösen, was die Justiz entlasten könnte.

Mögliche Folgen

  • Durch die Verpflichtung zur Schlichtung könnten Reiseunternehmen und Reisende schneller und kostengünstiger zu einer Einigung gelangen.
  • Die Anzahl der gerichtlichen Verfahren im Reiserecht könnte abnehmen, was die Justiz entlastet.

Zu beachten

  • Reiseveranstalter müssten möglicherweise ihre internen Prozesse anpassen, um Schlichtungen effektiv anbieten zu können.
  • Es könnte ein zusätzlicher administrativer Aufwand für die Einrichtung und Durchführung von Schlichtungsverfahren entstehen.

Offene Fragen

  • Wie genau soll die gesetzliche Verpflichtung zur Schlichtung ausgestaltet werden?
  • Welche Standards sollen für die Schlichtungsstellen gelten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es um die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Tourismus geht und gleichzeitig die Justiz entlasten könnte.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie Reisende besser vor den rechtlichen Herausforderungen im Konfliktfall geschützt werden können.

Wer ist betroffen?

Reisende, die in Konflikte mit Reiseunternehmen geratenReiseveranstalter, die zur Schlichtung verpflichtet werden könntenSchlichtungsstellen, die eine zentrale Rolle im Verbraucherschutz einnehmen