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Antrag

Demokratisierung der Arbeitswelt - Belegschaftsrechte im Betrieb ausbauen

Initiator: Fraktion DIE LINKE Eingereicht: 04.05.2026 BT-Drs. 21/5722
Aktueller Status:Überwiesen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, die Belegschaftsrechte in Betrieben zu erweitern und die Demokratisierung der Arbeitswelt zu fördern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Betrieb arbeitest und von erweiterten Mitbestimmungsrechten profitieren könntest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du Teil eines Betriebsrats bist und deine Arbeit durch neue Regelungen beeinflusst wird.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich interessiert, wie demokratische Prozesse in der Arbeitswelt gestärkt werden können.
  • Ja, wenn du Wert auf die Förderung politischer Beteiligung und demokratischer Werte in Betrieben legst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Demokratisierung der Arbeitswelt fördern. Es wird argumentiert, dass Arbeit nicht nur Broterwerb ist, sondern auch eine integrative Aufgabe für demokratische Gesellschaften erfüllt. Die Mitbestimmung am Arbeitsplatz soll gestärkt werden, um politisches Interesse und Engagement der Beschäftigten zu fördern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Betriebsversammlungen haben keine eigenständige Entscheidungsbefugnis und dienen vor allem der Information und Diskussion.

Geplant ist

Die Betriebsversammlung soll als eigenständiges Organ der Betriebsverfassung ausgestaltet werden, das eigenständig Beschlüsse fassen kann, an die der Betriebsrat gebunden ist.

Beispiel: In einem Betrieb könnte eine Betriebsversammlung einen Beschluss über Arbeitszeitregelungen fassen, den der Betriebsrat umsetzen muss, es sei denn, es gibt wichtige Gründe für eine Abweichung.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Beschäftigte haben keinen festgelegten Anspruch auf regelmäßige Freistellung für betriebliche Mitbestimmungsaufgaben.

Geplant ist

Beschäftigte sollen einen Rechtsanspruch auf monatlich zwei Stunden Freistellung für Mitbestimmungsaufgaben erhalten.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer könnte monatlich zwei Stunden von der Arbeit freigestellt werden, um an Betriebsratsversammlungen teilzunehmen oder sich in Mitbestimmungsfragen weiterzubilden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Betriebsversammlungen haben keine verbindliche Entscheidungsbefugnis.

Neu: Betriebsversammlungen sollen verbindliche Beschlüsse fassen können, die der Betriebsrat umsetzen muss.

In der Praxis: Beschäftigte könnten mehr Einfluss auf betriebliche Entscheidungen nehmen, was die demokratische Teilhabe am Arbeitsplatz stärkt.

Bisher: Es gibt keinen festgelegten Anspruch auf Freistellung für Mitbestimmungsaufgaben.

Neu: Ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung für Mitbestimmungsaufgaben soll eingeführt werden.

In der Praxis: Beschäftigte hätten mehr Zeit und Gelegenheit, sich aktiv in betriebliche Mitbestimmungsprozesse einzubringen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Stärkung der Betriebsversammlung könnten Beschäftigte mehr Einfluss auf betriebliche Entscheidungen nehmen.
  • Der Rechtsanspruch auf Freistellung könnte die aktive Teilnahme an Mitbestimmungsprozessen erhöhen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der erweiterten Mitbestimmungsrechte könnte zusätzlichen organisatorischen Aufwand für Unternehmen bedeuten.
  • Der Schutz von Minderheitenrechten muss bei der Umsetzung von Beschlüssen der Betriebsversammlung berücksichtigt werden.

Offene Fragen

  • Wie wird der Minderheitenschutz bei abweichenden Entscheidungen des Betriebsrats konkret gewährleistet?
  • Welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen hat die Freistellung für Unternehmen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Demokratisierung der Arbeitswelt und die Stärkung von Mitbestimmungsrechten betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie sich demokratische Prozesse am Arbeitsplatz auf das politische Interesse und Engagement der Beschäftigten auswirken.

Wer ist betroffen?

Beschäftigte in BetriebenBetriebsräteUnternehmen