Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Worum geht es?
Die Bundesregierung bringt das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ein, um die Grundsicherung für Arbeitsuchende umzugestalten. Ziel ist es, die Integration Betroffener in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen und die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten zu stärken.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bist und Grundsicherungsleistungen beziehst.
- Ja, wenn du als alleinerziehender Elternteil Leistungen beziehst und dein Kind das erste Lebensjahr vollendet hat.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einem Jobcenter arbeitest und mit der Umsetzung der neuen Regelungen befasst bist.
- Ja, wenn du Arbeitgeber bist und die neuen Haftungsregelungen für Meldeverstöße beachten musst.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und die Effizienz im Sozialstaat interessiert.
- Ja, wenn du die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt für wichtig hältst.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren sollen die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt, wie gestiegene Langzeitarbeitslosigkeit und Fachkräfteengpässe, durch eine Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende angegangen werden. Die Maßnahmen sollen die Vermittlung in Arbeit stärken, Sozialleistungsmissbrauch bekämpfen und die öffentlichen Haushalte entlasten.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können Grundsicherungsleistungen beziehen, ohne zwingend zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet zu sein.
Geplant ist
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden.
Beispiel: Ein alleinstehender Leistungsbezieher muss eine Vollzeittätigkeit aufnehmen, wenn dies zur Überwindung seiner Hilfebedürftigkeit erforderlich und zumutbar ist.
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Die Karenzzeit beim Schonvermögen erlaubt es Leistungsbeziehern, über einen bestimmten Zeitraum hinweg Vermögen zu behalten, ohne dass es auf die Leistungen angerechnet wird.
Geplant ist
Die Karenzzeit beim Schonvermögen wird abgeschafft und die Höhe des Schonvermögens wird nach Altersstufen gestaffelt.
Beispiel: Ein Leistungsbezieher muss sein Vermögen sofort offenlegen und es wird ab einem bestimmten Betrag auf die Leistungen angerechnet, abhängig von seinem Alter.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Jobcenter haben begrenzte Möglichkeiten, auf fehlende Mitwirkung oder Arbeitsverweigerung von Leistungsbeziehern zu reagieren.
Neu: Jobcenter können Leistungsbezieher per Verwaltungsakt zur Mitwirkung verpflichten und die Regelungen zu Leistungsminderungen werden verschärft.
In der Praxis: Leistungsbezieher, die Termine versäumen, können schneller zur Mitwirkung verpflichtet werden, und es drohen spürbarere Leistungsminderungen.
Bisher: Die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und anderen Leistungsträgern ist weniger stark ausgeprägt.
Neu: Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit wird gestärkt, insbesondere im Hinblick auf die Beratung und Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
In der Praxis: Leistungsbezieher mit gesundheitlichen Einschränkungen erhalten umfassendere Unterstützung durch eine verbesserte Zusammenarbeit der Jobcenter mit anderen Leistungsträgern.
Mögliche Folgen
- Durch die Verpflichtung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit könnten mehr Leistungsbezieher in den Arbeitsmarkt integriert werden.
- Die Abschaffung der Karenzzeit beim Schonvermögen könnte zu einer schnelleren Reduzierung der Hilfebedürftigkeit führen.
- Die Verschärfung der Mitwirkungspflichten könnte zu einer erhöhten Termintreue bei Leistungsbeziehern führen.
Zu beachten
- Die Abschaffung der Karenzzeit beim Schonvermögen könnte zu einer höheren finanziellen Belastung für Leistungsbezieher führen, die über Vermögen verfügen.
- Die neuen Regelungen zur Arbeitgeberhaftung könnten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber führen.
Offene Fragen
- Wie genau wird die altersabhängige Staffelung des Schonvermögens umgesetzt?
- Welche technischen Anforderungen sind für die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe erforderlich?
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Effizienz der Grundsicherungssysteme und die Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt betrifft.
- Es wird diskutiert, wie die Balance zwischen Unterstützung und Eigenverantwortung im Sozialstaat gestaltet werden kann.