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Phase 7

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 05.09.2025 BR-Drs. 438/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ein. Es dient der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Schutz der Verbraucher vor irreführender umweltbezogener Werbung und manipulativen Praktiken.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Verbraucher Kaufentscheidungen auf Basis von Umweltaussagen triffst.
  • Ja, wenn du ein Unternehmen betreibst, das umweltbezogene Werbung nutzt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Werbebranche tätig bist und Kampagnen für Produkte mit Umweltaussagen entwickelst.
  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Überwachung von Wettbewerbsgesetzen zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir der Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung wichtig ist.
  • Ja, wenn du ein Interesse an nachhaltigem Konsumverhalten hast.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben dazu beitragen, dass Verbraucher informierte und sachgerechte Kaufentscheidungen treffen können, indem Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Haltbarkeitsangaben von Unternehmen verlässlich und verständlich bereitgestellt werden. Irreführende Geschäftspraktiken sollen unterbunden werden, um zu einem nachhaltigen Konsumverhalten beizutragen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Unternehmen können Umweltaussagen über ihre Produkte machen, ohne dass diese klar und verständlich erläutert oder durch ein anerkanntes Siegel gestützt werden müssen.

Geplant ist

Umweltaussagen müssen klar und in hervorgehobener Weise erläutert oder durch ein anerkanntes Nachhaltigkeitssiegel gestützt werden. Aussagen über zukünftige Umweltleistungen müssen auf einem detaillierten Umsetzungsplan basieren.

Beispiel: Ein Unternehmen, das behauptet, seine Produkte seien besonders umweltfreundlich, muss diese Aussage entweder klar erläutern oder durch ein anerkanntes Siegel belegen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Irreführende umweltbezogene Werbung ist generell verboten, aber die Anforderungen an die Klarheit und Belegbarkeit solcher Aussagen sind weniger konkret.

Neu: Es werden spezifische Anforderungen an die Klarheit, Belegbarkeit und Erläuterung von Umweltaussagen eingeführt, um irreführende Praktiken zu verhindern.

In der Praxis: Unternehmen müssen detailliertere Informationen bereitstellen und können nicht mehr vage oder unbelegte Umweltaussagen machen.

Mögliche Folgen

  • Durch die neuen Regelungen könnte die Transparenz für Verbraucher bei der Auswahl umweltfreundlicher Produkte steigen.
  • Unternehmen könnten zusätzlichen Aufwand betreiben müssen, um ihre Umweltaussagen zu belegen und zu erläutern.
  • Die Einhaltung der neuen Anforderungen könnte zu erhöhten Kosten für Unternehmen führen, die umweltbezogene Werbung betreiben.

Zu beachten

  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Nachhaltigkeitssiegel auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen, um rechtlichen Anforderungen zu genügen.
  • Die Umsetzung der neuen Regelungen könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen bedeuten, die ihre Werbestrategien anpassen müssen.

Offene Fragen

  • Wie wird die Einhaltung der neuen Regelungen überwacht und durchgesetzt?
  • Welche konkreten Kriterien müssen Nachhaltigkeitssiegel erfüllen, um anerkannt zu werden?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es den Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung und die Förderung nachhaltigen Konsumverhaltens betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie effektiv die neuen Regelungen Verbraucher vor Greenwashing schützen können.

Wer ist betroffen?

VerbraucherUnternehmen, die umweltbezogene Werbung betreibenOnline-Plattformen, die Finanzdienstleistungsverträge im Fernabsatz anbieten