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Phase 7

Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Gesundheit) Eingereicht: 07.11.2025 BR-Drs. 638/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes ein, das die Regelungen zur Lebendorganspende novelliert und weitere Änderungen umfasst.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du auf eine Nierentransplantation wartest.
  • Ja, wenn du als potenzieller Organspender in Betracht kommst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Transplantationszentrum arbeitest.
  • Ja, wenn du Angehöriger eines Patienten bist, der eine Nierentransplantation benötigt.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Verbesserung der Organspende in Deutschland interessiert.
  • Ja, wenn dir der Schutz von Organspendern wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die Zahl der verfügbaren Spendernieren erhöhen und die Versorgungssituation von Patientinnen und Patienten verbessern, die auf eine Nierentransplantation warten. Es soll ein nationales Programm für Überkreuzlebendnierenspenden aufgebaut werden, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass hoch immunisierte Patienten ein passendes Organ erhalten.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Eine Lebendorganspende ist nur zwischen Personen erlaubt, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen. Zudem darf kein geeignetes postmortal gespendetes Organ verfügbar sein.

Geplant ist

Die Voraussetzungen für eine Überkreuzlebendnierenspende und eine nicht gerichtete anonyme Nierenspende werden geschaffen. Der Subsidiaritätsgrundsatz wird aufgehoben, sodass präemptive Nierentransplantationen möglich werden.

Beispiel: Ein Patient, der auf eine Nierentransplantation wartet, könnte durch das neue Programm eine passende Niere von einem anonymen Spender erhalten, selbst wenn kein geeignetes postmortal gespendetes Organ verfügbar ist.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Transplantationszentren sind nur in begrenztem Umfang in der Lage, inkompatible Organspendepaare zu vermitteln.

Neu: Ein nationales Programm für Überkreuzlebendnierenspenden wird aufgebaut, das inkompatible Organspendepaare und anonyme Spender einbezieht.

In der Praxis: Transplantationszentren könnten effizienter passende Organspender und -empfänger zusammenbringen, was die Wartezeiten für Patienten verkürzen könnte.

Mögliche Folgen

  • Durch die Aufhebung des Subsidiaritätsgrundsatzes könnten mehr präemptive Nierentransplantationen durchgeführt werden.
  • Die Einführung eines nationalen Programms für Überkreuzlebendnierenspenden könnte die Zahl der erfolgreichen Transplantationen erhöhen.

Zu beachten

  • Transplantationszentren müssen neue organisatorische Abläufe für die Vermittlung von Nieren im Rahmen des neuen Programms etablieren.
  • Die erweiterte Aufklärung und psychosoziale Betreuung von Spendern könnte zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand erfordern.

Offene Fragen

  • Wie wird die Finanzierung der zusätzlichen organisatorischen und personellen Anforderungen sichergestellt?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Datenschutz bei der Verarbeitung sensibler Spender- und Empfängerdaten zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Verbesserung der Organspende in Deutschland betrifft, insbesondere in Bezug auf die lange Wartezeit für Nierentransplantationen.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie der Spenderschutz gestärkt und die Zahl der Transplantationen erhöht werden kann.

Wer ist betroffen?

Patienten, die auf eine Nierentransplantation wartenPotenzielle Organspender und -empfängerTransplantationszentren und medizinisches Personal