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Antrag

Entschließung des Bundesrates "Betriebsratswahlen besser schützen - Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt ausgestalten"

Initiator: Niedersachsen Eingereicht: 23.04.2026 BT-Drs. 228/26
Aktueller Status:In der Beratung (Einzelheiten siehe Vorgangsablauf)
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg haben eine Entschließung im Bundesrat eingebracht, die darauf abzielt, die Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt auszugestalten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Mitglied eines Betriebsrats bist oder an Betriebsratswahlen teilnimmst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das Betriebsräte hat oder plant, welche zu gründen.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Stärkung der Mitbestimmung und die Absicherung demokratischer Prozesse in Unternehmen interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die praktische Durchsetzbarkeit des § 119 BetrVG stärken, um die Handlungsfähigkeit von Betriebsverfassungsorganen besser abzusichern und insbesondere die Behinderung von Betriebsratswahlen effektiver zu verfolgen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Behinderung von Betriebsratswahlen und die Störung der Arbeit von Betriebsverfassungsorganen sind strafbar, erfordern jedoch einen Antrag zur Strafverfolgung.

Geplant ist

Die Behinderung von Betriebsratswahlen und die Störung der Arbeit von Betriebsverfassungsorganen sollen als Offizialdelikt ausgestaltet werden, was bedeutet, dass die Strafverfolgung von Amts wegen erfolgen kann.

Beispiel: Wenn in einem Betrieb die Gründung eines Wahlvorstandes verhindert wird, könnte die Staatsanwaltschaft ohne vorherigen Antrag ermitteln.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Strafverfolgung bei Behinderung von Betriebsratsarbeit erfordert einen Antrag von Betroffenen.

Neu: Die Strafverfolgung würde von Amts wegen eingeleitet, ohne dass ein Antrag von Betroffenen nötig ist.

In der Praxis: Dies könnte zu einer stärkeren Durchsetzung der Rechte von Betriebsräten führen, da die Strafverfolgung nicht mehr von der Initiative der Betroffenen abhängt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Ausgestaltung als Offizialdelikt könnte die Verfolgung von Behinderungen der Betriebsratsarbeit effektiver werden.
  • Die Staatsanwaltschaften könnten häufiger in Fälle von Behinderung der Betriebsratsarbeit eingreifen.

Zu beachten

  • Die Umstellung auf ein Offizialdelikt könnte zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für die Justiz führen.
  • Unternehmen müssten sich darauf einstellen, dass Verstöße gegen die Betriebsratsarbeit ohne vorherige Anzeige verfolgt werden können.

Offene Fragen

  • Wie wird die praktische Umsetzung der neuen Regelung durch die Justiz gewährleistet?
  • Welche zusätzlichen Ressourcen wären für die Staatsanwaltschaften erforderlich, um die neuen Aufgaben zu bewältigen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Stärkung der Mitbestimmung in Unternehmen und die Absicherung demokratischer Prozesse am Arbeitsplatz betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie Betriebsräte besser geschützt und ihre Arbeit effektiver unterstützt werden kann.

Wer ist betroffen?

Betriebsräte und ihre MitgliederArbeitgeber und Arbeitnehmer in Betrieben mit Betriebsräten