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Antrag

Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in der GKV überprüfen"

Initiator: Thüringen Eingereicht: 29.04.2026 BT-Drs. 246/26
Aktueller Status:Angenommen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Länder Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben einen Antrag auf eine Entschließung des Bundesrates eingebracht, die den Bürokratieabbau im Gesundheitswesen, die Stärkung des Gesundheitshandwerks und die Überprüfung der Präqualifizierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Ziel hat.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du im Gesundheitshandwerk tätig bist und Hilfsmittel bereitstellst.
  • Ja, wenn du als Patient auf Hilfsmittel angewiesen bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer gesetzlichen Krankenkasse arbeitest, die Verträge mit Leistungserbringern abschließt.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich der Bürokratieabbau im Gesundheitswesen interessiert.
  • Ja, wenn du die Qualität der Gesundheitsversorgung im Blick hast.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Präqualifizierungsverfahren im Gesundheitswesen überprüft werden, da es zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führt, der keinen zusätzlichen Nutzen für die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten bringt. Ziel ist es, die bürokratischen Hürden zu reduzieren, ohne die Qualitätsstandards der Leistungserbringung zu senken.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Präqualifizierungsverfahren erfordert regelmäßige Nachweise, Begehungen und Berichtspflichten von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich.

Geplant ist

Das Verfahren soll überprüft werden, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, z. B. durch die Abschaffung der Präqualifizierung oder die Einführung einer einmaligen Qualifizierungsprüfung mit unbegrenzter Geltungsdauer.

Beispiel: Ein Sanitätshaus könnte künftig weniger häufige Prüfungen durchlaufen müssen, was personelle und finanzielle Ressourcen freisetzen würde.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Leistungserbringer müssen sich regelmäßig präqualifizieren lassen, um Verträge mit Krankenkassen abschließen zu können.

Neu: Es wird eine Überprüfung des Präqualifizierungsverfahrens angestrebt, um möglicherweise weniger aufwendige Verfahren einzuführen.

In der Praxis: Leistungserbringer könnten weniger Zeit und Geld für die Erfüllung bürokratischer Anforderungen aufwenden müssen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Reduzierung des bürokratischen Aufwands könnten Leistungserbringer mehr Ressourcen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten verwenden.
  • Die Qualität der Hilfsmittelversorgung könnte unverändert bleiben, wenn die Überprüfung des Verfahrens die Qualitätsstandards beibehält.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der Überprüfung könnten Änderungen in den gesetzlichen Regelungen erforderlich sein.
  • Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Qualitätsstandards bei einer Reduzierung des bürokratischen Aufwands nicht beeinträchtigt werden.

Offene Fragen

  • Wie genau soll die Überprüfung des Präqualifizierungsverfahrens durchgeführt werden?
  • Welche konkreten Kriterien werden für die Beibehaltung oder Abschaffung von Prüfungen herangezogen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Balance zwischen Bürokratieabbau und der Sicherstellung hoher Qualitätsstandards im Gesundheitswesen betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Effizienz im Gesundheitswesen gesteigert werden kann, ohne die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gefährden.

Wer ist betroffen?

Leistungserbringer im HilfsmittelbereichGesetzliche KrankenkassenPatientinnen und Patienten, die auf Hilfsmittelversorgung angewiesen sind
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