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Antrag

Entschließung des Bundesrates "Geschlechtsbezogene Tatmotive im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte sachgerecht erfassen"

Initiator: Mecklenburg-Vorpommern Eingereicht: 04.06.2026 BT-Drs. 345/26
Aktueller Status:In der Beratung (Einzelheiten siehe Vorgangsablauf)
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Bundesrat soll eine Entschließung beschließen, die die Bundesregierung auffordert, geschlechtsbezogene Tatmotive bei vorsätzlichen Tötungsdelikten gesetzlich klarer zu erfassen und zu präzisieren. Der Antrag wurde von den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du im Bereich der Strafverfolgung oder Justiz tätig bist und mit Tötungsdelikten befasst bist.
  • Ja, wenn du von geschlechtsbezogener Gewalt betroffen bist oder dich für die Rechte von Frauen einsetzt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Organisation arbeitest, die sich mit Opferschutz oder Gewaltprävention befasst.
  • Ja, wenn du in der Politik oder Verwaltung tätig bist und mit der Umsetzung von gesetzlichen Reformen befasst bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Gleichstellung der Geschlechter und der Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt interessiert.
  • Ja, wenn du die rechtliche Behandlung von Tötungsdelikten und die Berücksichtigung von Tatmotiven für wichtig hältst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Problem der geschlechtsbezogenen Tatmotive bei vorsätzlichen Tötungsdelikten adressiert werden, um insbesondere Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit sowie patriarchale Herrschafts- und Besitzansprüche klarer gesetzlich zu erfassen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Geschlechtsbezogene Tatmotive bei vorsätzlichen Tötungsdelikten sind im Strafrecht nicht spezifisch erfasst.

Geplant ist

Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass geschlechtsbezogene Tatmotive gesetzlich klarer erfasst und präzisiert werden, um geschlechtsbezogene Ungleichwertigkeitsvorstellungen und patriarchale Ansprüche zu adressieren.

Beispiel: Ein Tötungsdelikt, das aus patriarchalen Besitzansprüchen resultiert, könnte künftig spezifisch als solches erkannt und strafrechtlich verfolgt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Strafrecht erfasst vorsätzliche Tötungsdelikte ohne spezifische Berücksichtigung geschlechtsbezogener Tatmotive.

Neu: Geschlechtsbezogene Tatmotive sollen gesetzlich präzisiert und im Rahmen der vorsätzlichen Tötungsdelikte erfasst werden.

In der Praxis: Rechtsprechende könnten bei Tötungsdelikten gezielt auf geschlechtsbezogene Motive achten und diese in der Urteilsfindung berücksichtigen.

Mögliche Folgen

  • Durch die gesetzliche Erfassung geschlechtsbezogener Tatmotive könnte die Sensibilisierung für geschlechtsbezogene Gewalt in der Justiz erhöht werden.
  • Die Strafverfolgung könnte gezielter gegen Tötungsdelikte mit geschlechtsbezogenen Motiven vorgehen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung erfordert eine präzise gesetzliche Formulierung, die dem Bestimmtheitsgebot und dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes entspricht.
  • Es könnte zusätzlicher Schulungsbedarf für Strafverfolgungsbehörden entstehen, um die neuen Regelungen effektiv anzuwenden.

Offene Fragen

  • Wie genau sollen geschlechtsbezogene Tatmotive gesetzlich definiert und operationalisiert werden?
  • Welche konkreten Änderungen sind im Strafgesetzbuch vorgesehen, um die Erfassung dieser Tatmotive zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die rechtliche Anerkennung und Verfolgung von geschlechtsbezogener Gewalt betrifft, die in der Gesellschaft zunehmend als relevantes Problem erkannt wird.
  • In der öffentlichen Debatte wird diskutiert, wie das Strafrecht effektiv gestaltet werden kann, um geschlechtsbezogene Gewalt zu adressieren und zu bekämpfen.

Wer ist betroffen?

Frauen, die Opfer von geschlechtsbezogenen Tötungsdelikten werden.Rechtsprechende und Strafverfolgungsbehörden, die mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen betraut werden.
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