CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Antrag

Entschließung des Bundesrates: Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht schützen

Initiator: Schleswig-Holstein Eingereicht: 21.04.2026 BT-Drs. 218/26
Aktueller Status:Angenommen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen haben eine Entschließung im Bundesrat eingebracht, die den Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht fordert.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Sprecher einer Regional- oder Minderheitensprache in Deutschland bist.
  • Ja, wenn du ein Unternehmen betreibst, das Marken in diesen Sprachen eintragen möchte.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit Markenrecht befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir der Schutz kultureller Vielfalt und der Erhalt von Minderheitensprachen wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben sicherstellen, dass Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht nicht benachteiligt werden und ihre kulturelle Vielfalt geschützt bleibt.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit werden für alle Sprachen in der EU die gleichen Kriterien zur Bewertung der Gebräuchlichkeit von Begriffen im Markenrecht angewendet.

Geplant ist

Es soll eine Ergänzung der EU-Markenrechtsverordnung geben, die explizit die durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützten Sprachen nennt.

Beispiel: Ein Unternehmen könnte künftig nicht mehr ohne Weiteres beschreibende Begriffe in einer Minderheitensprache als Marke eintragen lassen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die EU-Markenrechtsverordnung legt fest, dass gebräuchliche Begriffe nicht als Marke eingetragen werden können, ohne spezifische Berücksichtigung von Minderheitensprachen.

Neu: Die Verordnung würde um einen Passus ergänzt, der die geschützten Sprachen der Europäischen Charta explizit berücksichtigt.

In der Praxis: Minderheitensprachen würden im Markenrecht speziell geschützt, um ihre kommerzielle Nutzung durch Dritte zu verhindern.

Mögliche Folgen

  • Durch die Ergänzung könnte die Benachteiligung von Regional- und Minderheitensprachen im Markenrecht reduziert werden.
  • Unternehmen müssten möglicherweise ihre Markenstrategien anpassen, um die neuen Regelungen zu berücksichtigen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu überwachen.
  • Es könnte erforderlich sein, die Kriterien zur Bewertung der Gebräuchlichkeit von Begriffen in Minderheitensprachen zu überarbeiten.

Offene Fragen

  • Wie genau sollen die neuen Kriterien zur Bewertung der Gebräuchlichkeit von Begriffen in Minderheitensprachen aussehen?
  • Welche zusätzlichen Ressourcen werden benötigt, um die neuen Regelungen umzusetzen und zu überwachen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es den Schutz kultureller Vielfalt und den Erhalt von Minderheitensprachen betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie die Gleichstellung von Minderheitensprachen im kommerziellen Bereich sichergestellt werden kann.

Wer ist betroffen?

Sprecher von Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland, wie Niederdeutsch, Romanes, Saterfriesisch und Sorbisch.Unternehmen, die Marken in diesen Sprachen eintragen möchten.
Entschließung des Bundesrates: Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht schützen — RegierungsRadar | CoreNoda