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Antrag

Entschließung des Bundesrates zum Schutz von Mietern vor Versorgungssperren: Einführung eines Straftatbestandes bei vorsätzlicher zweckwidriger Verwendung oder pflichtwidrigem Zurückhalten von Betriebskostenvorauszahlungen durch Vermieter

Initiator: Thüringen Eingereicht: 29.04.2026 BT-Drs. 247/26
Aktueller Status:Angenommen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Freistaat Thüringen hat eine Entschließung des Bundesrates eingebracht, die den Schutz von Mietern vor Versorgungssperren durch die Einführung eines Straftatbestandes bei vorsätzlicher zweckwidriger Verwendung oder pflichtwidrigem Zurückhalten von Betriebskostenvorauszahlungen durch Vermieter vorsieht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Mieter bist und deine Betriebskostenvorauszahlungen nicht zweckgemäß verwendet werden.
  • Ja, wenn du Vermieter bist und Betriebskostenvorauszahlungen verwaltest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Versorgungsunternehmen arbeitest, das von ausbleibenden Zahlungen betroffen ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Sicherstellung grundlegender Versorgungsleistungen wie Wärme und Wasser interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben Mieter vor Versorgungssperren schützen, die entstehen, wenn Vermieter Betriebskostenvorauszahlungen nicht wie vertraglich vereinbart für Versorgungsleistungen verwenden. Mieter haben derzeit nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten, sich gegen solche Sperren zu wehren.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Mieter haben begrenzte rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Versorgungssperren zu wehren, wenn Vermieter Betriebskostenvorauszahlungen nicht zweckgemäß verwenden.

Geplant ist

Ein neuer Straftatbestand soll eingeführt werden, der die vorsätzliche zweckwidrige Verwendung oder das Zurückhalten von Betriebskostenvorauszahlungen durch Vermieter unter Strafe stellt.

Beispiel: Wenn ein Vermieter die Vorauszahlungen nicht zur Begleichung der Versorgungsrechnungen nutzt und dadurch die Versorgung eingestellt wird, könnte dies künftig strafrechtliche Konsequenzen haben.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Es gibt keine spezifische strafrechtliche Regelung für die zweckwidrige Verwendung von Betriebskostenvorauszahlungen durch Vermieter.

Neu: Die Einführung eines Straftatbestandes soll Vermieter davon abhalten, Betriebskostenvorauszahlungen zweckwidrig zu verwenden oder zurückzuhalten.

In der Praxis: Vermieter müssten bei der Verwaltung von Betriebskostenvorauszahlungen sorgfältiger vorgehen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung des Straftatbestandes könnten Vermieter stärker dazu angehalten werden, Betriebskostenvorauszahlungen korrekt zu verwenden.
  • Mieter könnten besser vor unverschuldeten Versorgungssperren geschützt werden.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung des Straftatbestandes muss sichergestellt werden, dass wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit ohne vorsätzliche Zweckentfremdung nicht erfasst wird.
  • Es muss differenziert werden, ob eine fremdnützige Notverwendung zur Abwendung erheblicher Schäden an der Mietsache vorliegt.

Offene Fragen

  • Wie soll die rechtzeitige Information der betroffenen Mieter konkret ausgestaltet werden?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind erforderlich, um die strukturelle Schutzbedürftigkeit der Mieter zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Sicherstellung grundlegender Versorgungsleistungen wie Wärme und Wasser betrifft und die rechtlichen Schutzmöglichkeiten von Mietern stärken soll.

Wer ist betroffen?

Mieter, die ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, aber dennoch von Versorgungssperren betroffen sind.Vermieter, die Betriebskostenvorauszahlungen nicht zweckgemäß verwenden.