Entschließungsantrag zur Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 in Brüssel
Worum geht es?
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Entschließungsantrag zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 in Brüssel eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028 bis 2034 und fordert die Bundesregierung auf, sich gegen eine Zentralisierung der Mittelsteuerung und für den Erhalt regionaler Mitwirkungsrechte einzusetzen.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du in einer regionalen oder kommunalen Verwaltung arbeitest, die europäische Fördermittel verwaltet.
- Ja, wenn du in einer zivilgesellschaftlichen Organisation tätig bist, die auf europäische Fördermittel angewiesen ist.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Umsetzung von EU-Förderprogrammen befasst ist.
- Ja, wenn du als Bürger von den sozialen Dienstleistungen profitierst, die durch EU-Fördermittel unterstützt werden.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die Verteilung von EU-Fördermitteln und die Stärkung regionaler Mitbestimmung interessieren.
- Ja, wenn du die direkte Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Programmplanung und Mittelvergabe wichtig findest.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren soll der Entschließungsantrag verhindern, dass die Mitwirkungsrechte der Länder, Regionen und Kommunen im Rahmen der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne geschwächt werden. Zudem soll der Gestaltungsspielraum von Bund und Ländern bei der Ausgestaltung und Umsetzung dieser Pläne ausgeweitet werden.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Derzeit gibt es eine starke Einbindung von Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in die Planung und Umsetzung europäischer Förderprogramme.
Geplant ist
Der Entschließungsantrag fordert, dass diese Einbindung erhalten bleibt und nicht durch eine Zentralisierung der Mittelsteuerung auf EU- und nationaler Ebene geschwächt wird.
Beispiel: Wenn der Antrag erfolgreich wäre, könnten regionale Akteure weiterhin direkt auf EU-Fördermittel zugreifen, ohne dass die Mittelvergabe zentralisiert wird.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Die Mittelsteuerung erfolgt dezentral mit starker regionaler Beteiligung.
Neu: Der Antrag möchte verhindern, dass die Mittelsteuerung zentralisiert wird und die regionalen Mitwirkungsrechte geschwächt werden.
In der Praxis: Regionale Akteure könnten weiterhin direkt an der Planung und Umsetzung von Förderprogrammen beteiligt sein.
Mögliche Folgen
- Durch die Beibehaltung der dezentralen Mittelsteuerung könnten regionale Bedürfnisse besser berücksichtigt werden.
- Die direkte Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Akteuren an der Mittelvergabe könnte die Planungssicherheit für soziale Träger erhöhen.
Zu beachten
- Die Umsetzung des Antrags könnte zusätzlichen Verhandlungsaufwand auf EU-Ebene erfordern, um die regionalen Mitwirkungsrechte zu sichern.
- Es müsste darauf geachtet werden, dass die Subsidiaritätsrüge des Bundesrates in den Verhandlungen berücksichtigt wird.
Offene Fragen
- Wie genau soll der erweiterte Gestaltungsspielraum für Bund und Länder in den Verhandlungen umgesetzt werden?
- Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Einbindung von zivilgesellschaftlichen Akteuren zu sichern?
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Verteilung von EU-Fördermitteln und die Stärkung regionaler Mitbestimmung betrifft.
- In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie sich eine zentralisierte Mittelsteuerung auf die regionale Entwicklung und die soziale Infrastruktur auswirken könnte.