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Phase 7

Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 07.11.2025 BR-Drs. 641/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes ein, um Anpassungen an die aktuelle Eurojust-Verordnung vorzunehmen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einer nationalen Behörde arbeitest, die als Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen fungiert.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Institution tätig bist, die mit dem Fallbearbeitungssystem von Eurojust arbeitet.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Terrorismusbekämpfung interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Eurojust-Gesetz aktualisiert werden, um den Änderungen der zugrunde liegenden EU-Verordnung gerecht zu werden, insbesondere im Hinblick auf den digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die aktuelle Regelung basiert auf der Verordnung (EU) 2018/1727, die bestimmte Zuständigkeiten und Abläufe für Eurojust festlegt.

Geplant ist

Das Gesetz passt das Eurojust-Gesetz an die Änderungen der Verordnung (EU) 2023/2131 an, insbesondere hinsichtlich der Benennung nationaler Behörden und des digitalen Informationsaustauschs.

Beispiel: Eine nationale Behörde könnte künftig spezifisch als Anlaufstelle für Terrorismusfragen benannt werden, um den Informationsaustausch zu verbessern.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Verwaltung des Fallbearbeitungssystems und die Zugriffsrechte sind nach der alten Verordnung geregelt.

Neu: Die Verwaltung des Fallbearbeitungssystems und die Zugriffsrechte werden an die neue EU-Verordnung angepasst.

In der Praxis: Behörden könnten effizienter auf relevante Informationen zugreifen, was die Bearbeitung von Terrorismusfällen erleichtert.

Mögliche Folgen

  • Durch die Anpassungen könnte der Informationsaustausch zwischen Eurojust und nationalen Behörden verbessert werden.
  • Behörden könnten neue Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Fallbearbeitungssystems erhalten.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der Anpassungen erfordert möglicherweise Schulungen für die betroffenen Behörden, um mit den neuen Regelungen effektiv umzugehen.
  • Es könnte zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen, um die Änderungen in die bestehenden Systeme zu integrieren.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, weil es die Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit in der EU bei der Terrorismusbekämpfung betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie der digitale Informationsaustausch die Effizienz und Sicherheit in der Strafverfolgung erhöhen kann.

Wer ist betroffen?

Nationale Behörden, die mit Eurojust zusammenarbeitenInstitutionen, die mit der Verwaltung des Fallbearbeitungssystems betraut sind