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Phase 7

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

Initiator: Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD Eingereicht: 03.06.2025 BT-Drs. 21/328
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben ein Gesetz eingebracht, das die Verschiebung der Einführung neuer Öko-Regelungen im GAP-Direktzahlungen-Gesetz um zwölf Monate vorsieht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du einen milchviehhaltenden Betrieb führst und von den neuen Öko-Regelungen betroffen wärst.
  • Ja, wenn du Landwirt bist und Biodiversitätsflächen bewirtschaftest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der landwirtschaftlichen Beratung tätig bist und Betriebe bei der Umsetzung von Öko-Regelungen unterstützt.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Förderung von Biodiversität und nachhaltiger Landwirtschaft interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Verschiebung der Öko-Regelungen sicherstellen, dass ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Umsetzung dieser Maßnahmen vorhanden ist.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die neuen Öko-Regelungen zur Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und zur Verteilung von Biodiversitätsflächen sollen 2026 eingeführt werden.

Geplant ist

Die Einführung dieser Öko-Regelungen wird um zwölf Monate auf das Antragsjahr 2027 verschoben.

Beispiel: Ein milchviehhaltender Betrieb hätte ursprünglich 2026 die neuen Weidehaltungsregelungen umsetzen müssen, nun hat er bis 2027 Zeit, sich darauf vorzubereiten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die neuen Öko-Regelungen waren für 2026 geplant.

Neu: Die Einführung wird auf 2027 verschoben, um mehr Vorbereitungszeit zu gewähren.

In der Praxis: Betriebe haben ein zusätzliches Jahr, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Verschiebung könnten Betriebe mehr Zeit zur Anpassung an die neuen Regelungen erhalten.

Zu beachten

  • Die Verschiebung erfordert, dass die Betriebe ihre Planungen entsprechend anpassen.

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, da es die Umsetzung von Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft betrifft, die sowohl ökonomische als auch ökologische Interessen berühren.

Wer ist betroffen?

Milchviehhaltende Betriebe, die von den neuen Öko-Regelungen betroffen wären.Landwirte, die Biodiversitätsflächen bewirtschaften.