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Phase 7

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium des Innern) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 368/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das das bestehende Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes ändert. Ziel ist es, den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten, auch bekannt als Taser, rechtlich abzusichern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Vollzugsbeamter des Bundes arbeitest und in Situationen des unmittelbaren Zwangs tätig wirst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Umsetzung von Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Ausrüstung und Befugnisse von Einsatzkräften im Bereich der inneren Sicherheit interessieren.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Anwendung von Elektroschockpistolen durch Vollzugsbeamte hast.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben sicherstellen, dass Einsatzkräfte über alle notwendigen Mittel verfügen, um effektiv und verhältnismäßig vorgehen zu können. Es soll Rechtssicherheit für den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten geschaffen werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten durch Vollzugsbeamte des Bundes ist rechtlich nicht eindeutig geregelt, was zu Unsicherheiten führt.

Geplant ist

Durch die Ergänzung des Gesetzes wird der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten rechtlich klar geregelt und erlaubt.

Beispiel: Ein Vollzugsbeamter kann in einer Einsatzsituation rechtssicher auf ein Distanz-Elektroimpulsgerät zurückgreifen, wenn dies als verhältnismäßig angesehen wird.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten war rechtlich unsicher und umstritten.

Neu: Der Einsatz wird durch eine gesetzliche Ergänzung rechtlich abgesichert.

In der Praxis: Vollzugsbeamte können Distanz-Elektroimpulsgeräte in ihren Einsatzmitteln berücksichtigen und rechtssicher einsetzen.

Mögliche Folgen

  • Durch die rechtliche Absicherung könnten Vollzugsbeamte häufiger Distanz-Elektroimpulsgeräte einsetzen.
  • Die Anwendung von Elektroschockpistolen könnte präventive Wirkung entfalten und Eskalationen verhindern.

Zu beachten

  • Der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten erfordert Schulung und klare Richtlinien, um verhältnismäßigen Einsatz sicherzustellen.
  • Es besteht die Notwendigkeit, die Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Personen genau zu überwachen.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Balance zwischen effektiver Polizeiarbeit und dem Schutz von Bürgerrechten betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie der Einsatz von Elektroschockpistolen mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Minimierung von Gewaltanwendung vereinbar ist.

Wer ist betroffen?

Vollzugsbeamte des BundesPersonen, die von Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs betroffen sein könnten