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Phase 7

Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) Eingereicht: 10.10.2025 BR-Drs. 561/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes ein, um die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands zu ermöglichen und den Export von CO2 zur Speicherung in anderen Staaten zu erlauben.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das CO2-Abscheidungs- und Speichertechnologien entwickelt oder betreibt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde tätig bist, die die Offshore-Speicherung von CO2 überwacht oder reguliert.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und die Nutzung von Geo-Engineering-Technologien interessieren.
  • Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen der Offshore-CO2-Speicherung hast.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben dazu beitragen, den globalen Temperaturanstieg zu begrenzen, indem es die Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid schafft, um schwer vermeidbare CO2-Emissionen abzuscheiden und langfristig zu speichern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit gibt es keine spezifischen Regelungen für die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone.

Geplant ist

Die Bundesregierung möchte die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone ermöglichen und den Export von CO2 zur Speicherung in anderen Staaten erlauben.

Beispiel: Ein Unternehmen könnte künftig CO2 in geologischen Schichten unter dem Meeresboden speichern, anstatt es in die Atmosphäre abzugeben.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Nutzung von Dispergatoren zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen ist rechtlich nicht umfassend geregelt.

Geplant ist

Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Dispergatoren im Notfall sollen verbessert werden.

Beispiel: Im Falle einer Ölkatastrophe könnte das Havariekommando des Bundes Dispergatoren einsetzen, wenn mechanische Methoden nicht ausreichen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Es gibt keine umfassenden Regelungen zur Offshore-Speicherung von CO2 und zum Export von CO2 zur Speicherung in anderen Staaten.

Neu: Das Vorhaben würde die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Offshore-Speicherung von CO2 und den Export zur Speicherung in anderen Staaten schaffen.

In der Praxis: Unternehmen könnten CO2 in der ausschließlichen Wirtschaftszone speichern und es zur Speicherung in andere Staaten exportieren.

Bisher: Die Erforschung von marinem Geo-Engineering ist begrenzt.

Neu: Die zulässigen Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings zu Forschungszwecken werden erweitert.

In der Praxis: Forschungseinrichtungen könnten neue Methoden zur CO2-Bindung erforschen und deren Umweltauswirkungen bewerten.

Mögliche Folgen

  • Durch die Offshore-Speicherung von CO2 könnte die Menge an CO2, die in die Atmosphäre gelangt, reduziert werden.
  • Die rechtlichen Änderungen könnten zu einer verstärkten Nutzung von Geo-Engineering-Technologien führen.
  • Für die Umsetzung könnten zusätzliche regulatorische und technische Anforderungen entstehen.

Zu beachten

  • Die Speicherung von CO2 im Meeresuntergrund erfordert eine sorgfältige Überwachung der Umweltauswirkungen.
  • Der Einsatz von Dispergatoren im Notfall könnte ökologische Risiken mit sich bringen, die es zu bewerten gilt.

Offene Fragen

  • Wie werden die Umweltauswirkungen der CO2-Speicherung im Meeresuntergrund langfristig überwacht?
  • Welche technischen Standards werden für den Export und die Offshore-Speicherung von CO2 festgelegt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Bekämpfung des Klimawandels durch innovative Technologien wie die CO2-Speicherung im Meeresuntergrund betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie sich die Offshore-Speicherung von CO2 auf die Umwelt auswirken könnte und welche Rolle Geo-Engineering dabei spielen sollte.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung entwickeln oder betreiben.Behörden, die für die Überwachung und Regulierung der Offshore-Speicherung von CO2 zuständig sind.Forschungseinrichtungen, die sich mit marinem Geo-Engineering und den Auswirkungen auf die Umwelt beschäftigen.