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Phase 5

Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) Eingereicht: 29.05.2026 BR-Drs. 333/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Bundesrat
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt das Erste Unternehmensstatistikreformgesetz ein, um ein neues System der Unternehmensstatistiken vorzubereiten und nationale Berichtspflichten zu reduzieren.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Unternehmen leitest, das statistische Berichtspflichten erfüllen muss.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt.
  • Ja, wenn du in einer wissenschaftlichen Einrichtung tätig bist, die auf amtliche Statistiken angewiesen ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Effizienz und Modernisierung der amtlichen Statistik interessiert.
  • Ja, wenn du Wert auf Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft legst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die nationalen Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik reduzieren und das System der Unternehmensstatistiken grundlegend modernisieren, um belastbare Ergebnisse zu liefern und die Kohärenz zwischen Konjunktur- und Strukturstatistiken zu verbessern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Unternehmen müssen zahlreiche separate Berichtspflichten für verschiedene Wirtschaftsstatistiken erfüllen.

Geplant ist

Es soll ein neues, vereinheitlichtes System der Unternehmensstatistiken eingeführt werden, das die Berichtspflichten reduziert und die Erhebungen digitalisiert.

Beispiel: Ein Unternehmen müsste künftig nur noch an einer zentralen Struktur- und Konjunkturerhebung teilnehmen, anstatt an mehreren separaten Befragungen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Unternehmensstatistiken bestehen aus einer Vielzahl von separaten Erhebungen, die unterschiedliche Wirtschaftsbereiche abdecken.

Neu: Ein neues System würde die Erhebungen vereinheitlichen und auf ein neues Stichprobenmodell umstellen.

In der Praxis: Unternehmen würden weniger oft zu statistischen Erhebungen herangezogen, und die Statistik wäre resilienter und digitaler.

Mögliche Folgen

  • Durch die Reduzierung der Berichtspflichten könnte die Wirtschaft entlastet werden.
  • Die Nutzung digital verfügbarer Unternehmensdaten könnte die Effizienz der Wirtschaftsbeobachtung verbessern.

Zu beachten

  • Die Umsetzung der neuen Erhebungsmethoden könnte zusätzliche Vorbereitungen und Anpassungen erfordern.
  • Die Verlängerung der Löschfristen in der Verdienstverlaufsstatistik könnte die Analyse von Verdienstverläufen verbessern, erfordert aber auch eine Anpassung der Datenverarbeitung.

Offene Fragen

  • Wie genau wird die Nutzung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer umgesetzt?
  • Welche konkreten Kosten sind mit der Umstellung auf das neue System verbunden?
  • Wie werden die Testerhebungen durchgeführt und ausgewertet?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Modernisierung und Vereinfachung der Unternehmensstatistiken betrifft, was für die Effizienz der Wirtschaftsdatenverarbeitung und den Bürokratieabbau von Bedeutung ist.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die derzeit Berichtspflichten im Rahmen der amtlichen Statistik erfüllen müssen.Das Statistische Bundesamt, das die Daten für wissenschaftliche Zwecke und zur Erstellung von Statistiken nutzen soll.Wissenschaftliche Einrichtungen, die auf die bereitgestellten Daten zugreifen können.