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Antrag

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina

Initiator: Auswärtiger Ausschuss Eingereicht: 20.05.2026 BT-Drs. 21/6052
Aktueller Status:Angenommen
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung schlägt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina vor. Diese Beteiligung soll längstens bis zum 30. Juni 2027 andauern und umfasst bis zu 50 Soldaten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Soldat der Bundeswehr bist und an internationalen Einsätzen teilnimmst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in Bosnien und Herzegowina lebst und von der Stabilität des Landes betroffen bist.
  • Ja, wenn du in einer Organisation arbeitest, die mit internationalen Friedensmissionen kooperiert.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Rolle Deutschlands in internationalen Friedensmissionen interessiert.
  • Ja, wenn du die Einhaltung internationaler Friedensabkommen wichtig findest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Beteiligung dazu beitragen, ein sicheres und stabiles Umfeld in Bosnien und Herzegowina zu schaffen, die Einhaltung des Dayton-Friedensabkommens zu unterstützen und die Resilienz des Landes gegen Destabilisierungsversuche zu stärken.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Bundeswehr ist bereits im Rahmen von EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina stationiert, um zur Stabilität und Sicherheit beizutragen.

Geplant ist

Die Beteiligung der Bundeswehr soll bis zum 30. Juni 2027 fortgesetzt werden, um weiterhin zur Einhaltung des Dayton-Abkommens und zur Stabilität in Bosnien und Herzegowina beizutragen.

Beispiel: Ein deutscher Soldat könnte weiterhin in Bosnien stationiert sein, um dort an der Ausbildung der lokalen Streitkräfte mitzuwirken.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Bundeswehr ist im Rahmen internationaler Missionen in Bosnien und Herzegowina tätig, basierend auf bestehenden Mandaten.

Neu: Die Fortsetzung des Einsatzes wird durch die Zustimmung des Bundestages bis 2027 verlängert, unter Beibehaltung der Mandatsobergrenze.

In der Praxis: Die Bundeswehr bleibt bis 2027 in Bosnien präsent, um weiterhin zur Stabilität beizutragen und die Ausbildung der Streitkräfte zu unterstützen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Fortsetzung des Einsatzes könnten die bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte weiterhin von der Unterstützung und Ausbildung durch die Bundeswehr profitieren.
  • Die Präsenz der Bundeswehr könnte zur Abschreckung von Destabilisierungsversuchen in der Region beitragen.

Zu beachten

  • Für die Fortsetzung des Einsatzes sind einsatzbedingte Zusatzausgaben von rund 16,1 Millionen Euro vorgesehen, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssen.
  • Die Anwendung militärischer Gewalt ist im Rahmen des Einsatzes möglich, was besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordert.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Rolle Deutschlands in internationalen Friedensmissionen und die Stabilität in einer geopolitisch sensiblen Region betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie sich die Beteiligung an EUFOR ALTHEA auf die Sicherheit und politische Stabilität in Bosnien und Herzegowina auswirkt.

Wer ist betroffen?

Deutsche StreitkräfteBosnisch-herzegowinische StreitkräfteBevölkerung von Bosnien und Herzegowina