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Phase 7

Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Verkehr) Eingereicht: 07.11.2025 BR-Drs. 647/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingebracht. Ziel ist die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen im Straßenverkehr, einschließlich der Einführung eines digitalen Führerscheins und der digitalen Parkraumkontrolle.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du einen Führerschein besitzt und künftig einen digitalen Führerschein nutzen möchtest.
  • Ja, wenn du in einer Kommune lebst, die digitale Parkraumkontrolle einführt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit Fahrzeugdaten arbeitet, da die Auskunftserteilung erweitert wird.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Digitalisierung der Verwaltung und der Abbau von Bürokratie interessiert.
  • Ja, wenn du die Entwicklung des autonomen Fahrens verfolgst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Papieren fördern, die Effektivität der Parkraumkontrolle steigern und den digitalen Datenaustausch in der Verwaltung verbessern. Zudem soll es zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Bürokratieabbau beitragen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Fahrer müssen den Kartenführerschein physisch mitführen. Parkraumkontrollen erfolgen meist manuell.

Geplant ist

Ein digitaler Führerschein wird als Ergänzung zum Kartenführerschein eingeführt, der nicht mehr physisch mitgeführt werden muss. Parkraumkontrollen können digital erfolgen.

Beispiel: Du könntest deinen Führerschein künftig digital auf dem Smartphone mitführen und bei einer Kontrolle vorzeigen. Parkverstöße könnten automatisch erfasst werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Auskunftserteilung aus dem Zentralen Fahrzeugregister ist auf bestimmte Behörden beschränkt.

Neu: Die Auskunftserteilung wird auf das Umweltbundesamt und die Bundesanstalt für Straßenwesen erweitert.

In der Praxis: Behörden könnten effizienter auf Fahrzeugdaten zugreifen, was die Bearbeitung von Anträgen und die Unfalluntersuchung erleichtert.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung des digitalen Führerscheins könnte die Notwendigkeit, den physischen Führerschein mitzuführen, entfallen.
  • Die digitale Parkraumkontrolle könnte die Effizienz der Überwachung von Parkverstößen steigern.
  • Die Erweiterung der Auskunftserteilung könnte den Verwaltungsaufwand für Behörden verringern.

Zu beachten

  • Die Speicherung von Lichtbild und Unterschrift im Zentralen Fahrerlaubnisregister erfordert besondere Datenschutzmaßnahmen.
  • Die Einführung digitaler Systeme könnte anfängliche technische Herausforderungen mit sich bringen.

Offene Fragen

  • Wie wird der Datenschutz bei der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des digitalen Führerscheins gewährleistet?
  • Welche technischen Voraussetzungen müssen für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen werden?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Digitalisierung im Straßenverkehr vorantreibt und potenziell den Alltag vieler Menschen beeinflusst, insbesondere durch die Einführung digitaler Führerscheine und Parkraumkontrollen.

Wer ist betroffen?

FahrerlaubnisinhaberKommunenBehörden wie das Kraftfahrt-Bundesamt, das Umweltbundesamt und die Bundesanstalt für Straßenwesen