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Phase 3

Gesetz zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) Eingereicht: 07.11.2025 BR-Drs. 650/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das die Zustimmung zu einem Abkommen mit den Niederlanden über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee regelt.

Betrifft dich das?

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das in der Erschließung von Kohlenwasserstoffen tätig ist.
  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Genehmigung oder Überwachung von Bergbauprojekten befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Energieversorgung interessiert.
  • Ja, wenn du Umweltaspekte bei der Förderung von Erdgas in der Nordsee wichtig findest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Abkommen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit bei der Erschließung und Nutzung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee schaffen, insbesondere für das N05-A-Feld.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten erfolgt ohne ein speziell geregeltes bilaterales Abkommen.

Geplant ist

Das Abkommen schafft rechtliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit bei der Erschließung und Nutzung dieser Lagerstätten, einschließlich der Aufteilung von Gasvorkommen und der Erhebung von Förderabgaben.

Beispiel: Ein Unternehmen, das Gas aus dem N05-A-Feld fördern möchte, müsste sich an die neuen Regelungen zur Lizenzvereinbarung und zur Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden halten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Erschließung und Nutzung von grenzüberschreitenden Lagerstätten erfolgt ohne spezifische bilaterale Regelungen.

Neu: Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden, einschließlich der Verfahren zur Ermittlung und Aufteilung von Gasvorkommen sowie der Zusammenarbeit der nationalen Bergbehörden.

In der Praxis: Die beteiligten Behörden und Unternehmen müssen sich an die im Abkommen festgelegten Verfahren und Regelungen halten.

Mögliche Folgen

  • Durch die neuen Regelungen könnte die Zusammenarbeit zwischen den deutschen und niederländischen Behörden effizienter gestaltet werden.
  • Unternehmen könnten durch die klaren Rahmenbedingungen besser planen und investieren.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung des Abkommens sind keine zusätzlichen Informationspflichten für die Wirtschaft vorgesehen, die über bestehende Anforderungen hinausgehen.
  • Die Genehmigung der Förderung selbst bleibt in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen.

Offene Fragen

  • Wie genau werden die Förderabgaben zwischen den beiden Ländern aufgeteilt?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um die Umweltauswirkungen der Förderung zu minimieren?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Energieversorgung betrifft und potenzielle Umweltauswirkungen der Gasförderung in der Nordsee thematisiert.

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die in der Erschließung und Förderung von Kohlenwasserstoffen tätig sindNationale Bergbehörden in Deutschland und den NiederlandenDie Länder Niedersachsen und die Niederlande