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Phase 4

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur

Initiator: Bundesregierung (Auswärtiges Amt) Eingereicht: 27.03.2026 BR-Drs. 187/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz eingebracht, das dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen Deutschland und Frankreich über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur zustimmt.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Schüler an einem Deutsch-Französischen Gymnasium bist.
  • Ja, wenn du Lehrer an einem dieser Gymnasien bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Bildungsbehörde arbeitest, die mit der Umsetzung des Abkommens befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bildungsbereich interessiert.
  • Ja, wenn du die Anerkennung internationaler Schulabschlüsse verfolgst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das veraltete Schweriner Abkommen durch ein modernes Abkommen ersetzt werden, um die bilaterale Schulform zu stärken und an aktuelle Anforderungen der Bildungssysteme beider Länder anzupassen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Schweriner Abkommen von 2002 regelt die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Abitur, ist jedoch veraltet und nicht mehr ausreichend.

Geplant ist

Das neue Abkommen von 2025 soll die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen modernisieren und an aktuelle Anforderungen anpassen.

Beispiel: Ein Schüler an einem Deutsch-Französischen Gymnasium könnte künftig von aktualisierten Lehrplänen und Prüfungsanforderungen profitieren, die den neuen Standards entsprechen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Schweriner Abkommen regelt die Zusammenarbeit, ist jedoch nicht mehr zeitgemäß und flexibel genug für neue Herausforderungen.

Neu: Das Abkommen von 2025 führt eine modernisierte und flexiblere Struktur ein, die Anpassungen an neue Situationen wie pandemiebedingte Änderungen ermöglicht.

In der Praxis: Bildungseinrichtungen könnten flexibler auf außergewöhnliche Situationen reagieren und neue Schulstandorte integrieren.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung des Abkommens sind regelmäßige Anpassungen der Anlagen erforderlich, um eine moderne Schulbildung sicherzustellen.
  • Die Anerkennung des Deutsch-Französischen Abiturs als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erfordert eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ländern.

Offene Fragen

  • Wie genau werden die Anpassungen der Anlagen I bis V des Abkommens umgesetzt?
  • Welche konkreten Änderungen sind für die pädagogische Kohärenz vorgesehen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die bilaterale Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen Deutschland und Frankreich betrifft und die Anerkennung internationaler Schulabschlüsse beeinflusst.

Wer ist betroffen?

Schüler und Lehrer an den Deutsch-Französischen GymnasienBildungsbehörden in Deutschland und FrankreichInstitutionen, die mit der Anerkennung von Schulabschlüssen befasst sind