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Phase 7

Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Verteidigung) Eingereicht: 10.10.2025 BR-Drs. 565/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz eingebracht, das die Zustimmung zu einem Abkommen zwischen Deutschland und Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft vorsieht.

Betrifft dich das?

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Sicherheit des Luftraums verantwortlich ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die internationale Zusammenarbeit zur Sicherheit im Luftraum interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Abkommen die Abwehr von Bedrohungen verbessern, die durch die missbräuchliche Nutzung ziviler Luftfahrzeuge entstehen könnten. Es schafft die rechtliche Grundlage für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Österreich.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Zusammenarbeit zur Abwehr von Bedrohungen im Luftraum erfolgt auf nationaler Ebene ohne spezifisches bilaterales Abkommen.

Geplant ist

Es wird ein Abkommen zwischen Deutschland und Österreich etabliert, das den systematischen Austausch von Informationen und die Zusammenarbeit bei nichtmilitärischen Bedrohungen im Luftraum regelt.

Beispiel: Bei einem Zwischenfall mit einem zivilen Luftfahrzeug im Luftraum könnte Deutschland Informationen direkt mit Österreich austauschen und koordinierte Maßnahmen ergreifen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Abwehr von Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge wird hauptsächlich national geregelt.

Neu: Ein bilaterales Abkommen ermöglicht eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen Deutschland und Österreich.

In der Praxis: Behörden könnten schneller und effizienter auf Bedrohungen im Luftraum reagieren, da Informationen direkt ausgetauscht werden.

Mögliche Folgen

  • Durch das Abkommen könnte die Reaktionszeit bei Bedrohungen im Luftraum verkürzt werden.
  • Der systematische Austausch von Informationen könnte die Sicherheit im Luftraum erhöhen.

Zu beachten

  • Anbieter von Luftfahrzeugdiensten müssten sicherstellen, dass ihre Flüge den neuen Informationspflichten entsprechen.
  • Die Verwaltung muss sicherstellen, dass die neuen Informationspflichten effizient umgesetzt werden.

Offene Fragen

  • Es bleibt offen, wie die Kosten für den Einsatz von Luftfahrzeugen im Falle eines Zwischenfalls konkret beziffert werden.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die Sicherheit im Luftraum und die internationale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Österreich betrifft.

Wer ist betroffen?

Behörden beider Länder, die für die Sicherheit des Luftraums zuständig sind.