CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 7

Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 397/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz eingebracht, das dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire und der Europäischen Union sowie ihren Mitgliedstaaten zustimmt. Dieses Abkommen wurde am 17. Dezember 2008 in Brüssel unterzeichnet.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Unternehmen in Côte d'Ivoire betreibst, das Waren in die EU exportiert.
  • Ja, wenn du in der EU ein Unternehmen führst, das Handelsbeziehungen mit Côte d'Ivoire unterhält.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die Handelsabkommen zwischen der EU und Drittländern überwacht.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Afrika interessierst.
  • Ja, wenn dir die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Abkommen den zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt für Côte d'Ivoire sichern und durch Marktliberalisierungen auf eine WTO-konforme Basis stellen. Zudem soll es die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit stärken und zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Côte d'Ivoire hat zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt unter den Bestimmungen des inzwischen ausgelaufenen Cotonou-Abkommens.

Geplant ist

Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sichert Côte d'Ivoire weiterhin zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt und fördert die Liberalisierung des ivorischen Marktes im Einklang mit WTO-Vorgaben.

Beispiel: Ein ivorisches Unternehmen kann seine Produkte weiterhin ohne Zölle und Quoten in die EU exportieren, während es gleichzeitig von einer schrittweisen Senkung der Zölle auf EU-Waren profitiert.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Der zoll- und quotenfreie Zugang zum EU-Markt für AKP-Staaten basierte auf dem Cotonou-Abkommen.

Neu: Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ersetzt das Cotonou-Abkommen und stellt den Marktzugang auf eine WTO-konforme Basis.

In der Praxis: Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Côte d'Ivoire werden durch das neue Abkommen formalisiert, was zu einer stabileren und rechtlich abgesicherten Handelsumgebung führt.

Mögliche Folgen

  • Durch den zoll- und quotenfreien Zugang könnten ivorische Exporte in die EU steigen.
  • Die schrittweise Senkung der Zölle könnte den Handel zwischen der EU und Côte d'Ivoire ankurbeln.
  • Die Liberalisierung des ivorischen Marktes könnte zu einer stärkeren Integration in den globalen Handel führen.

Zu beachten

  • Die Umsetzung des Abkommens erfordert die Anpassung nationaler Handelsgesetze in Côte d'Ivoire.
  • Es könnte zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen, um die Einhaltung der WTO-Vorgaben zu gewährleisten.

Offene Fragen

  • Wie werden die Auswirkungen auf lokale ivorische Unternehmen überwacht?
  • Welche Maßnahmen sind geplant, um mögliche negative Auswirkungen auf die ivorische Wirtschaft abzufedern?

Warum reden viele darüber?

  • Das Abkommen ist relevant, weil es die Handelsbeziehungen zwischen der EU und einem wichtigen afrikanischen Partnerstaat betrifft.
  • Es steht im Kontext der globalen Bemühungen, Handelsbeziehungen nachhaltiger und gerechter zu gestalten.

Wer ist betroffen?

Unternehmen in Côte d'Ivoire, die Waren in die EU exportierenEU-Unternehmen, die Handelsbeziehungen mit Côte d'Ivoire unterhaltenBehörden, die für die Umsetzung und Überwachung der Handelsabkommen zuständig sind