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Phase 7

Gesetz zu dem Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das Protokoll vom 24. März 2021 geänderten Fassung

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 390/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Zustimmung zu einem Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden ein. Dieses Protokoll beinhaltet eine Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte, Anpassungen an die deutsche Verhandlungspolitik und Änderungen in der Behandlung von Investmentfonds und bestimmten Gesellschaftsformen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du grenzüberschreitend zwischen Deutschland und den Niederlanden arbeitest und gelegentlich im Homeoffice tätig bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätig bist, die wie eine Kapitalgesellschaft besteuert wird.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Anpassung internationaler Steuerabkommen interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Änderungsprotokoll eine Bagatellregelung für gelegentliches Homeoffice grenzüberschreitend Beschäftigter einführen, um einen Wechsel oder eine geänderte Aufteilung des Besteuerungsrechts zu vermeiden. Zudem sollen Anpassungen an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik vorgenommen und die abkommensrechtliche Behandlung von Investmentfonds aktualisiert werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Aktuell kann gelegentliches Homeoffice für grenzüberschreitend Beschäftigte zu einem Wechsel des Besteuerungsrechts führen.

Geplant ist

Mit dem Änderungsprotokoll soll eine Bagatellregelung eingeführt werden, die gelegentliches Homeoffice nicht zu einem Wechsel des Besteuerungsrechts führt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der in Deutschland lebt und in den Niederlanden arbeitet, kann gelegentlich von zu Hause arbeiten, ohne dass sich das Besteuerungsrecht ändert.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Aktuell gibt es keine spezifische Regelung für gelegentliches Homeoffice im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens.

Neu: Das Änderungsprotokoll führt eine Bagatellregelung ein, die gelegentliches Homeoffice regelt.

In der Praxis: Grenzüberschreitend Beschäftigte können gelegentlich im Homeoffice arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung der Bagatellregelung könnte die Steuerverwaltung für grenzüberschreitend Beschäftigte vereinfacht werden.
  • Die Anpassungen an die deutsche Verhandlungspolitik könnten die Zahl der Auslegungsstreitigkeiten reduzieren.

Zu beachten

  • Anpassungen an die Behandlung von Investmentfonds und bestimmten Gesellschaftsformen könnten spezifische steuerliche Auswirkungen haben, die noch nicht vollständig absehbar sind.

Offene Fragen

  • Es bleibt offen, wie genau die Bagatellregelung in der Praxis umgesetzt wird und welche genauen Kriterien dafür gelten.

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema ist relevant, da es die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitend Beschäftigten betrifft und die Vermeidung von Doppelbesteuerung ein zentrales Anliegen internationaler Steuerpolitik ist.

Wer ist betroffen?

Grenzüberschreitend tätige BeschäftigteBeschäftigte des öffentlichen DienstesDeutsche und niederländische InvestmentfondsPersonenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts