Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
Worum geht es?
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Zustimmung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und den SADC-WPA-Staaten eingebracht. Dieses Abkommen wurde am 10. Juni 2016 unterzeichnet und umfasst zoll- und quotenfreien Zugang für Waren aus Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Eswatini zum EU-Markt sowie eine Verringerung der Zölle auf Importe aus Südafrika.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du ein Unternehmen in einem der SADC-WPA-Staaten betreibst, das Waren in die EU exportiert.
- Ja, wenn du in der EU ein Unternehmen hast, das Waren aus den SADC-WPA-Staaten importiert.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Handelsbehörde arbeitest, die mit der Umsetzung internationaler Handelsabkommen befasst ist.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die Handelsbeziehungen zwischen der EU und afrikanischen Staaten interessieren.
- Ja, wenn du die Entwicklungspolitik und ihre Auswirkungen auf nachhaltige Entwicklung im südlichen Afrika verfolgst.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren soll das Abkommen den schrittweisen Abbau von Handelshemmnissen im Einklang mit den Vorgaben der Welthandelsorganisation fördern. Zudem soll es die Handels- und Entwicklungspartnerschaft stärken und die nachhaltige Entwicklung in den SADC-WPA-Staaten unterstützen.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Der Handel zwischen der EU und den SADC-WPA-Staaten unterliegt bestehenden Zöllen und Quoten.
Geplant ist
Mit dem Abkommen wird zoll- und quotenfreier Zugang für Waren aus Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Eswatini zum EU-Markt gewährt. Zudem werden die Zölle auf 98,7 Prozent der Importe aus Südafrika verringert.
Beispiel: Ein Unternehmen in Namibia kann seine Produkte ohne Zölle und Quoten in die EU exportieren, was die Wettbewerbsfähigkeit auf dem EU-Markt erhöht.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Handelshemmnisse bestehen aufgrund von Zöllen und Quoten zwischen der EU und den SADC-WPA-Staaten.
Neu: Das Abkommen ermöglicht zoll- und quotenfreien Handel für bestimmte Waren und reduziert Zölle auf Importe aus Südafrika.
In der Praxis: Unternehmen in den SADC-WPA-Staaten könnten ihre Exporte in die EU steigern, während EU-Unternehmen von günstigeren Importen aus Südafrika profitieren.
Mögliche Folgen
- Durch den zollfreien Zugang könnten Exporte aus den SADC-WPA-Staaten in die EU zunehmen.
- Die Verringerung der Zölle auf Importe aus Südafrika könnte zu niedrigeren Preisen für diese Waren in der EU führen.
Zu beachten
- Für die Umsetzung des Abkommens müssen die beteiligten Staaten möglicherweise ihre Zoll- und Handelsgesetze anpassen.
- Die zollfreie Einfuhr könnte Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen haben, die ähnliche Produkte herstellen.
Offene Fragen
- Wie werden die Zoll- und Handelsgesetze der beteiligten Staaten konkret angepasst?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Nachhaltigkeit der Handelspraktiken sicherzustellen?
Warum reden viele darüber?
- Das Abkommen ist relevant, da es die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den SADC-WPA-Staaten erheblich beeinflussen könnte.
- Es betrifft die wirtschaftliche Entwicklung und Integration der SADC-WPA-Staaten in den globalen Handel.