Gesetz zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)
Worum geht es?
Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das die Zustimmung zu den Entschließungen LP.3(4) und LP.5(14) zum Londoner Protokoll vorsieht. Diese Entschließungen ermöglichen unter bestimmten Bedingungen die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen zur Speicherung im Meeresuntergrund.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das Kohlendioxid abscheidet und exportiert.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Behörde tätig bist, die für die Genehmigung von CO2-Exporten zuständig ist.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich der Klimaschutz und die Reduzierung von CO2-Emissionen interessieren.
- Ja, wenn du Bedenken hinsichtlich der Umweltverträglichkeit von CO2-Speicherung im Meeresuntergrund hast.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren soll das Vorhaben dazu beitragen, die Auswirkungen erhöhter Kohlendioxid-Konzentrationen in der Atmosphäre zu mindern und die Versauerung der Meere zu verhindern. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Kohlendioxidströme zu exportieren und im Meeresuntergrund zu speichern, um so zur Erreichung der Klimaneutralität beizutragen.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Derzeit gibt es ein generelles Ausfuhrverbot für Abfälle und andere Stoffe gemäß dem Londoner Protokoll.
Geplant ist
Mit der Änderung des Artikels 6 des Londoner Protokolls soll die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen zur Speicherung im Meeresuntergrund ermöglicht werden, sofern eine zwischenstaatliche Übereinkunft besteht.
Beispiel: Ein Unternehmen könnte künftig Kohlendioxid, das in Deutschland abgeschieden wird, zur Speicherung in geeigneten Meeresformationen eines anderen Landes exportieren.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Bisher ist die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen zur Speicherung im Meeresuntergrund international nicht erlaubt.
Neu: Die Änderung des Londoner Protokolls würde es ermöglichen, diese Ausfuhr unter bestimmten Bedingungen zu erlauben.
In der Praxis: Unternehmen könnten grenzüberschreitend Kohlendioxid zur Speicherung exportieren, was neue internationale Kooperationen erfordert.
Mögliche Folgen
- Durch die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen könnte die internationale Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz gestärkt werden.
- Die Möglichkeit der CO2-Speicherung im Meeresuntergrund könnte zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen.
Zu beachten
- Für die Ausfuhr und Speicherung von Kohlendioxidströmen wären zwischenstaatliche Übereinkünfte notwendig.
- Es könnten zusätzliche Überwachungs- und Genehmigungsprozesse erforderlich werden, um die Einhaltung der Umweltstandards sicherzustellen.
Offene Fragen
- Wie werden die genauen Bedingungen und Standards für die zwischenstaatlichen Übereinkünfte festgelegt?
- Welche Maßnahmen sind geplant, um die langfristige Sicherheit der CO2-Speicherung im Meeresuntergrund zu gewährleisten?
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es die internationale Zusammenarbeit im Klimaschutz und die Nutzung von CO2-Speicherung als Mittel zur Erreichung von Klimazielen betrifft.
- Es gibt öffentliche Diskussionen über die Umweltverträglichkeit und Sicherheit der CO2-Speicherung im Meeresuntergrund.