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Phase 1

Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen) Eingereicht: 01.05.2026 BR-Drs. 271/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das die Ratifikation einer Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch von GloBE-Informationen zwischen den zuständigen Steuerbehörden vorsieht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Teil einer Unternehmensgruppe bist, die in mehreren Ländern tätig ist und Mindeststeuer-Berichte einreichen muss.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Steuerbehörde arbeitest, die für die Verwaltung von Mindeststeuer-Berichten zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die internationale Steuertransparenz und die Vermeidung von Steuervermeidung interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz die Vorbereitung der Ratifikation der Mehrseitigen Vereinbarung über den Austausch von GloBE-Informationen erleichtern. Ziel ist es, den automatischen Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen zu etablieren, um den Zugang zu Steuerinformationen zu gewährleisten und multiple Abgabeverpflichtungen zu vermeiden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Unternehmensgruppen müssen ihre Mindeststeuer-Berichte in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sie tätig sind, einreichen.

Geplant ist

Der Mindeststeuer-Bericht kann zentral bei der zuständigen Behörde des Belegenheitsstaates der obersten Muttergesellschaft eingereicht werden. Ein automatischer Informationsaustausch stellt sicher, dass alle betroffenen Behörden die notwendigen Informationen erhalten.

Beispiel: Eine Unternehmensgruppe mit Sitz in Deutschland und Niederlassungen in mehreren Ländern reicht ihren Mindeststeuer-Bericht nur in Deutschland ein. Die deutschen Behörden tauschen die Informationen automatisch mit den Steuerbehörden der anderen Länder aus.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Jede Geschäftseinheit einer Unternehmensgruppe muss ihre Steuerinformationen separat in jedem Land einreichen.

Neu: Ein zentralisierter Ansatz ermöglicht es, die Steuerinformationen nur einmal bei der zuständigen Behörde einzureichen, die dann die Informationen automatisch mit den anderen beteiligten Finanzverwaltungen austauscht.

In der Praxis: Unternehmensgruppen könnten den Verwaltungsaufwand reduzieren, da sie Steuerinformationen nur einmal einreichen müssen. Steuerbehörden erhalten die notwendigen Informationen effizienter.

Mögliche Folgen

  • Durch den automatischen Informationsaustausch könnten Steuerbehörden schneller und effizienter auf notwendige Steuerinformationen zugreifen.
  • Unternehmensgruppen könnten den Aufwand für die Einreichung von Steuerberichten verringern.

Zu beachten

  • Der Austausch von Informationen muss unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen, obwohl keine personenbezogenen Daten ausgetauscht werden.
  • Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs erfordert, dass alle beteiligten Staaten die Voraussetzungen der Vereinbarung erfüllen.

Offene Fragen

  • Wie wird der technische Austausch der Informationen zwischen den beteiligten Behörden konkret umgesetzt?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherzustellen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, weil es die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Steuertransparenz und die Bekämpfung von Steuervermeidung fördert. Es betrifft die Art und Weise, wie Unternehmensgruppen ihre Steuerpflichten erfüllen und wie Steuerbehörden Informationen austauschen.

Wer ist betroffen?

Unternehmensgruppen, die in mehreren Steuerhoheitsgebieten tätig sind.Finanzverwaltungen der beteiligten Staaten.