Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden
Worum geht es?
Die Bundesregierung bringt ein Gesetz zur Zustimmung der Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden, ein. Diese Vereinbarung wurde am 26. November in Asunción unterzeichnet und erweitert den Informationsaustausch auf Drittstaaten.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du Betreiber einer digitalen Plattform bist, die in der EU oder in Drittstaaten tätig ist.
- Ja, wenn du als Verkäufer über digitale Plattformen Einkünfte erzielst.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Steuerbehörde arbeitest, die am Informationsaustausch beteiligt ist.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung interessiert.
- Ja, wenn du Wert auf Steuerehrlichkeit und Transparenz legst.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung intensivieren und die Steuerehrlichkeit fördern. Der automatische Informationsaustausch über Einkünfte, die auf digitalen Plattformen erzielt wurden, soll ausgebaut werden.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Der Informationsaustausch über Plattform-Umsätze erfolgt innerhalb der EU auf Grundlage der DAC 7. Plattformbetreiber in Drittstaaten müssen teilweise in ihren Ansässigkeitsstaaten Meldeverpflichtungen erfüllen, was zu Doppelmeldungen führen kann.
Geplant ist
Der Informationsaustausch wird auf Drittstaaten erweitert. Plattformbetreiber in Drittstaaten könnten von Registrierungs- und Meldepflichten in der EU befreit werden, wenn ihr Ansässigkeitsstaat gleichwertige Verpflichtungen hat und eine wirksame Vereinbarung zum Informationsaustausch besteht.
Beispiel: Ein Plattformbetreiber in einem Drittstaat, der bereits Meldepflichten in seinem Heimatland erfüllt, müsste nicht zusätzlich in der EU melden, wenn sein Heimatland eine entsprechende Vereinbarung mit der EU hat.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Plattformbetreiber in Drittstaaten müssen sowohl in ihrem Ansässigkeitsstaat als auch in der EU Meldungen abgeben, was zu Doppelmeldungen führt.
Neu: Mit der Mehrseitigen Vereinbarung können Plattformbetreiber von Meldepflichten in der EU befreit werden, wenn ihr Ansässigkeitsstaat gleichwertige Verpflichtungen hat und eine Vereinbarung zum Informationsaustausch besteht.
In der Praxis: Plattformbetreiber in Drittstaaten könnten administrativen Aufwand reduzieren, wenn sie von EU-Meldepflichten befreit werden.
Mögliche Folgen
- Durch den erweiterten Informationsaustausch könnte die Bekämpfung von Steuerhinterziehung effektiver werden.
- Plattformbetreiber könnten von einem reduzierten administrativen Aufwand profitieren, wenn Doppelmeldungen vermieden werden.
Zu beachten
- Für den Datenaustausch müssen umfangreiche datenschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.
- Die Umsetzung erfordert, dass Drittstaaten gleichwertige Meldeverpflichtungen und eine wirksame Vereinbarung mit der EU haben.
Offene Fragen
- Wie wird die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sichergestellt?
- Welche Drittstaaten werden die entsprechenden Vereinbarungen mit der EU abschließen?
Warum reden viele darüber?
- Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung betrifft und die Transparenz bei Einkünften aus digitalen Plattformen erhöht.