Gesetz zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten
Worum geht es?
Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das die Zustimmung zu einer Zusatzvereinbarung für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten beinhaltet. Diese Vereinbarung erweitert den bestehenden Informationsaustausch auf neue digitale Finanzprodukte, Derivate auf Kryptowerte und Beteiligungen an Krypto-Investmentgesellschaften.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du in digitale Finanzprodukte oder Kryptowerte investierst.
- Ja, wenn du in einer Krypto-Investmentgesellschaft beteiligt bist.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Finanzbehörde arbeitest, die mit dem Informationsaustausch befasst ist.
- Ja, wenn du Steuerberater bist und deine Klienten in Bezug auf Kryptoinvestitionen berätst.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die Bekämpfung von Steuerhinterziehung interessiert.
- Ja, wenn du dich für Datenschutz im Zusammenhang mit Finanzdaten interessierst.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren soll die Zusatzvereinbarung zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung beitragen und die Steuerehrlichkeit fördern. Die internationale Zusammenarbeit soll intensiviert und der automatische Informationsaustausch als Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten ausgebaut werden.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Der automatische Austausch von Finanzkonteninformationen umfasst bisher keine spezifischen Daten zu digitalen Finanzprodukten oder Kryptoinvestitionen.
Geplant ist
Der Austausch wird auf Informationen über neue digitale Finanzprodukte, Derivate auf Kryptowerte und Beteiligungen an Krypto-Investmentgesellschaften erweitert.
Beispiel: Wenn du in Kryptowerte investierst, könnten Informationen über deine Beteiligungen künftig automatisch zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten ausgetauscht werden.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Der Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung von 2014, die keine spezifischen Regelungen für digitale Finanzprodukte oder Kryptowerte enthält.
Neu: Die Zusatzvereinbarung erweitert den bestehenden Austausch um diese neuen Finanzprodukte und erfordert Anpassungen an die Datenschutz-Grundverordnung.
In der Praxis: Finanzbehörden würden zusätzliche Datenkategorien verarbeiten, und es müssten neue Datenschutzvorkehrungen getroffen werden.
Mögliche Folgen
- Durch die Erweiterung des Informationsaustauschs könnten Finanzbehörden besser gegen Steuerhinterziehung vorgehen.
- Anbieter von digitalen Finanzprodukten müssten möglicherweise zusätzliche Informationen bereitstellen.
Zu beachten
- Die Umsetzung erfordert Anpassungen an die Datenschutz-Grundverordnung, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
- Die Erhebung und der Austausch zusätzlicher Daten könnten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen.
Offene Fragen
- Wie wird der Schutz personenbezogener Daten konkret gewährleistet?
- Welche technischen Maßnahmen sind erforderlich, um den erweiterten Datenaustausch sicher umzusetzen?
Warum reden viele darüber?
- Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung betrifft und gleichzeitig Fragen des Datenschutzes aufwirft.
- Es wird diskutiert, wie der Informationsaustausch effektiv gestaltet werden kann, ohne die Privatsphäre der Bürger zu gefährden.