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Phase 7

Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) Eingereicht: 15.08.2025 BR-Drs. 395/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz ein, das dem Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur vom 19. Oktober 2018 zustimmt. Ziel ist es, das Investitionsklima durch hohe Schutzstandards und ein reformiertes Streitbeilegungsverfahren zu verbessern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Investor in Singapur tätig bist oder Investitionen aus Singapur in der EU tätigst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einem Unternehmen arbeitest, das von Investitionen zwischen der EU und Singapur profitiert.
  • Ja, wenn du in einer Behörde tätig bist, die mit der Umsetzung des Abkommens befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Südostasien interessieren.
  • Ja, wenn du an internationalen Handelsabkommen und deren Auswirkungen interessiert bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Abkommen das Investitionsklima zwischen der EU und Singapur verbessern, indem es hohe Schutzstandards für Investitionen und ein reformiertes Streitbeilegungsverfahren einführt. Dies soll zur Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit den ASEAN-Staaten beitragen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Investitionen zwischen der EU und Singapur unterliegen den allgemeinen internationalen Handelsregeln und bilateralen Abkommen ohne spezifische Schutzmechanismen.

Geplant ist

Das Abkommen führt hohe Schutzstandards für Investitionen ein, einschließlich diskriminierungsfreier Praktiken, fairer Bedingungen, Schutz vor Enteignung ohne angemessene Entschädigung und Garantie freier Kapitaltransfers.

Beispiel: Ein EU-Unternehmen, das in Singapur investiert, könnte sich auf das Abkommen berufen, um im Falle einer ungerechtfertigten Enteignung eine faire Entschädigung zu erhalten.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Investitionsstreitigkeiten werden oft durch langwierige diplomatische Verhandlungen oder bestehende internationale Schiedsverfahren gelöst.

Neu: Das Abkommen führt eine neue Investitionsgerichtsbarkeit ein, die aus einem Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht besteht, um Investitionsstreitigkeiten effizienter zu lösen.

In der Praxis: Investoren hätten einen klaren und reformierten Rechtsweg zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, was die Rechtssicherheit erhöhen könnte.

Mögliche Folgen

  • Durch die Einführung der Investitionsgerichtsbarkeit könnten die Kosten für die Verteidigung Deutschlands in Schiedsverfahren steigen.
  • Die EU und Singapur müssten administrative Kosten für die Verwaltung der neuen Strukturen tragen.

Zu beachten

  • Für die Durchführung des Abkommens entstehen administrative Kosten, die aus dem EU-Haushalt gedeckt werden.
  • Die Möglichkeit von Investor-Staat-Schiedsverfahren könnte zu unvorhersehbaren Kosten für den Bundeshaushalt führen.

Offene Fragen

  • Wie hoch werden die konkreten Kosten für die Verwaltung der Investitionsgerichtsbarkeit sein?
  • Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Effizienz der neuen Streitbeilegungsverfahren sicherzustellen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Abkommen ist relevant, da es die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und einer der dynamischsten Regionen der Welt stärken soll.
  • Es wird diskutiert, wie Investitionsschutz und nationale Souveränität in Einklang gebracht werden können.

Wer ist betroffen?

Investoren aus der EU und SingapurUnternehmen, die in den jeweiligen Märkten tätig sindRegierungen der EU-Mitgliedstaaten und Singapurs