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Phase 3

Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 23.06.2026 BT-Drs. 21/6637
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht und zielt darauf ab, die Einkommensteuerfreiheit für Veräußerungsgewinne von nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien nach einer zehnjährigen Haltedauer aufzuheben.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du eine Immobilie besitzt, die du nicht selbst bewohnst und verkaufen möchtest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Immobilienbranche tätig bist und mit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen befasst bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für die Besteuerung von Immobilienverkäufen und deren Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt interessierst.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, sind nach einer Haltedauer von zehn Jahren steuerfrei.

Geplant ist

Veräußerungsgewinne aus nicht selbst genutzten Immobilien werden unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Beispiel: Wenn du eine Immobilie besitzt, die du nicht selbst bewohnst und nach zehn Jahren verkaufst, müsstest du künftig den Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Einkommensteuerfreiheit für Veräußerungsgewinne gilt nach einer zehnjährigen Haltedauer.

Neu: Die Steuerfreiheit wird aufgehoben, und Gewinne werden unabhängig von der Haltedauer besteuert.

In der Praxis: Immobilienbesitzer müssen Gewinne aus Verkäufen immer versteuern, was die Attraktivität von Immobilien als langfristige Kapitalanlage verändern könnte.

Mögliche Folgen

  • Durch die Besteuerung könnten Immobilienbesitzer dazu veranlasst werden, ihre Immobilien früher zu verkaufen oder diese selbst zu nutzen.
  • Die Maßnahme könnte zu einer Verringerung von Leerstand beitragen, da die steuerlichen Anreize für das Halten ungenutzter Immobilien sinken.

Zu beachten

  • Für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen wären zusätzliche Verwaltungsaufwände erforderlich, um die neuen Regelungen umzusetzen.
  • Die Regelung könnte zu einer erhöhten Steuerbelastung für Immobilienbesitzer führen, die nicht selbst genutzte Immobilien verkaufen.

Offene Fragen

  • Wie wird die genaue Umsetzung der neuen Besteuerungsregelungen kontrolliert und durchgesetzt?
  • Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung auf den Immobilienmarkt insgesamt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Besteuerung von Immobilienverkäufen betrifft und potenzielle Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die Immobilienpreise haben könnte.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie sich die Änderung auf die Attraktivität von Immobilien als Kapitalanlage und auf den Leerstand auswirken könnte.

Wer ist betroffen?

Immobilienbesitzer, die ihre Immobilien nicht selbst nutzen und diese nach einer längeren Haltedauer verkaufen möchten.