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Phase 4

Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 17.03.2026 BT-Drs. 21/4745
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt einen Gesetzentwurf ein, der die Abschaffung der erweiterten Grundstückskürzung für Gewerbesteuern auf Mieteinnahmen bei vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaften vorsieht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du eine vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft betreibst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Kommune lebst, die von höheren Gewerbesteuereinnahmen profitieren könnte.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die gerechte Verteilung von Steuerlasten zwischen Kapitalgesellschaften interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Abschaffung der erweiterten Grundstückskürzung dazu führen, dass alle Kapitalgesellschaften systemkonform am Gemeinwesen beteiligt werden und die kommunalen Einnahmen steigen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften können die erweiterte Grundstückskürzung nutzen, um ihre Gewerbesteuerlast zu senken.

Geplant ist

Die erweiterte Grundstückskürzung wird abgeschafft, sodass diese Gesellschaften die Gewerbesteuer ohne diese Kürzung zahlen müssen.

Beispiel: Eine Immobiliengesellschaft, die bisher von der Kürzung profitierte, müsste künftig die volle Gewerbesteuer auf ihre Mieteinnahmen zahlen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die erweiterte Grundstückskürzung wurde genutzt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Neu: Die Abschaffung der Kürzung führt dazu, dass vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften keine steuerlichen Vorteile mehr in Bezug auf die Gewerbesteuer haben.

In der Praxis: Kapitalgesellschaften im Immobiliensektor würden steuerlich gleich behandelt wie andere Kapitalgesellschaften.

Mögliche Folgen

  • Durch die Abschaffung der Grundstückskürzung könnten die kommunalen Einnahmen aus der Gewerbesteuer steigen.
  • Immobiliengesellschaften könnten höhere Steuerlasten tragen müssen.

Zu beachten

  • Die Abschaffung der Grundstückskürzung könnte für vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften zu einer höheren Steuerbelastung führen, was ihre finanzielle Planung beeinflussen könnte.

Offene Fragen

  • Wie hoch werden die zusätzlichen Einnahmen für die Kommunen tatsächlich ausfallen?
  • Welche langfristigen Auswirkungen hat die Abschaffung auf den Immobilienmarkt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Verteilung von Steuerlasten zwischen verschiedenen Kapitalgesellschaften betrifft und die kommunalen Finanzen beeinflussen könnte.

Wer ist betroffen?

Vermögensverwaltende ImmobiliengesellschaftenKommunenKapitalgesellschaften