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Phase 1

Gesetz zum Schutz deutscher Unternehmen vor internationalen Klimaklagen

Initiator: Bayern Eingereicht: 12.05.2026 BR-Drs. 285/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Eingereicht
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der darauf abzielt, die privatrechtliche Haftung deutscher Unternehmen für klimabezogene Auswirkungen von Treibhausgasemissionen auszuschließen, sofern diese Unternehmen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften handeln.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Unternehmen leitest, das Treibhausgase emittiert und im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften handelt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der deutschen Zivilgerichtsbarkeit tätig bist und mit Klimaklagen befasst bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich interessiert, wie Klimaschutz und wirtschaftliche Interessen in Deutschland in Einklang gebracht werden sollen.
  • Ja, wenn du Bedenken hast, dass Klimaklagen den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährden könnten.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz verhindern, dass deutsche Unternehmen durch privatrechtlich geführte Klimaklagen belastet werden, die politische Interessen an einem umfassenderen Klimaschutz auf dem Zivilrechtsweg durchzusetzen versuchen.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit können Privatpersonen deutsche Unternehmen auf Schadenersatz für klimabezogene Auswirkungen verklagen, selbst wenn diese im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften handeln.

Geplant ist

Künftig soll die privatrechtliche Geltendmachung von Unterlassungs- oder Haftungsansprüchen ausgeschlossen werden, wenn Unternehmen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften handeln.

Beispiel: Ein Unternehmen, das alle erforderlichen CO₂-Zertifikate erworben hat, könnte nicht mehr auf privatrechtlichem Weg für Überschwemmungen in einem anderen Land haftbar gemacht werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Deutsche Gerichte könnten Klimaklagen von Privatpersonen gegen Unternehmen verhandeln, die sich im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bewegen.

Neu: Gerichte sollen solche Klagen nicht mehr zulassen, wenn die Unternehmen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften handeln.

In der Praxis: Die Anzahl der Klimaklagen gegen deutsche Unternehmen könnte abnehmen, und die Gerichte wären weniger belastet.

Mögliche Folgen

  • Durch den Ausschluss der privatrechtlichen Haftung könnten deutsche Unternehmen vor hohen Prozesskosten und Haftungsrisiken geschützt werden.
  • Die Zahl der Klimaklagen gegen deutsche Unternehmen könnte sinken, was die Zivilgerichtsbarkeit entlasten könnte.

Zu beachten

  • Unternehmen müssten nachweisen können, dass sie im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehandelt haben, um vom Haftungsausschluss zu profitieren.
  • Urteile ausländischer Gerichte, die klimabezogene Ansprüche vorsehen, werden in Deutschland nicht anerkannt, es sei denn, es gibt abweichende Regelungen der EU oder völkerrechtliche Vereinbarungen.

Offene Fragen

  • Wie wird der Nachweis erbracht, dass ein Unternehmen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehandelt hat?
  • Welche konkreten Auswirkungen hat der Haftungsausschluss auf internationale Klimaschutzabkommen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Balance zwischen Klimaschutz und wirtschaftlichen Interessen betrifft und die Frage aufwirft, wie nationale und internationale Klimaschutzmaßnahmen miteinander vereinbar sind.

Wer ist betroffen?

Deutsche Unternehmen, die Treibhausgase emittierenDeutsche Gerichte, die mit Klimaklagen befasst werden