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Phase 4

Gesetz zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs - Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 26.06.2025 BT-Drs. 21/652
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf wurde von der Fraktion der AfD eingebracht und schlägt die Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs vor, der den Sondertatbestand der Politiker-Beleidigung regelt.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du politisch aktiv bist und bisher vom Sondertatbestand des § 188 StGB betroffen warst.
  • Ja, wenn du dich in deiner Meinungsäußerung auf Politiker beziehst und bisher durch den § 188 StGB eingeschränkt wurdest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Justiz tätig bist und mit Fällen der Politiker-Beleidigung befasst bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir die Gleichbehandlung von Bürgern und Politikern vor dem Gesetz wichtig ist.
  • Ja, wenn dir die Stärkung der Meinungsfreiheit ein Anliegen ist.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der § 188 des Strafgesetzbuchs regelt einen Sondertatbestand für die Beleidigung von Politikern, der über die allgemeinen Beleidigungsregelungen hinausgeht.

Geplant ist

Der Sondertatbestand der Politiker-Beleidigung soll abgeschafft werden, sodass Politiker bei Beleidigungen den gleichen rechtlichen Schutz wie alle Bürger genießen.

Beispiel: Wenn jemand einen Politiker beleidigt, würde dies künftig nach den allgemeinen Beleidigungsregelungen behandelt, ohne besonderen Schutz für den Politiker.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Politiker genießen durch § 188 StGB einen besonderen Schutz bei Beleidigungen, der über den allgemeinen Beleidigungsschutz hinausgeht.

Neu: Dieser besondere Schutz würde entfallen, und Politiker wären bei Beleidigungen den gleichen rechtlichen Regelungen unterworfen wie alle anderen Bürger.

In der Praxis: Beleidigungen gegen Politiker würden nicht mehr als eigenständiger Tatbestand behandelt, sondern nach den allgemeinen Regelungen des Beleidigungsrechts.

Mögliche Folgen

  • Durch die Abschaffung des Sondertatbestands könnte die Gleichbehandlung von Bürgern und Politikern vor dem Gesetz gestärkt werden.
  • Die Justiz könnte eine einheitlichere Handhabung von Beleidigungsfällen anwenden, ohne Sonderregelungen für Politiker.

Zu beachten

  • Politiker könnten durch die Abschaffung des Sondertatbestands weniger rechtlichen Schutz vor Beleidigungen genießen.
  • Es könnte Diskussionen darüber geben, ob der allgemeine Beleidigungsschutz ausreichend ist, um die Persönlichkeitsrechte von Politikern zu schützen.

Offene Fragen

  • Wie würde sich die Abschaffung des § 188 StGB auf die Anzahl und Handhabung von Beleidigungsfällen gegen Politiker auswirken?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Balance zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Politikern betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, ob Politiker einen besonderen Schutz vor Beleidigungen benötigen oder ob die Gleichbehandlung mit Bürgern zu bevorzugen ist.

Wer ist betroffen?

Politiker, die bisher durch den Sondertatbestand geschützt sind.Bürger, die sich in ihrer Meinungsäußerung auf Politiker beziehen.