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Phase 4

Gesetz zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenabschaffungsgesetz - LkSAG)

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 03.06.2025 BT-Drs. 21/329
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:2. & 3. Lesung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Fraktion der AfD schlägt vor, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du ein Unternehmen leitest, das unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die für die Überwachung des LkSG zuständig ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn du dich für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten interessierst.
  • Ja, wenn du die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Handel im Blick hast.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes deutsche Unternehmen von Bürokratie, Handelshemmnissen und Wettbewerbsnachteilen entlasten.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Unternehmen müssen die Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einhalten, um Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu vermeiden.

Geplant ist

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird aufgehoben, wodurch die entsprechenden Sorgfaltspflichten für Unternehmen entfallen.

Beispiel: Ein Unternehmen müsste nicht mehr nachweisen, dass es Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in seiner Lieferkette ergriffen hat.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten.

Neu: Mit der Aufhebung des Gesetzes entfallen diese Verpflichtungen.

In der Praxis: Unternehmen müssten keine Berichte mehr über die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten erstellen.

Mögliche Folgen

  • Durch die Aufhebung des Gesetzes könnten Unternehmen Kosten für Compliance und Berichterstattung einsparen.
  • Die Überwachung von Menschenrechtsstandards in Lieferketten könnte erschwert werden.

Zu beachten

  • Mit der Aufhebung des Gesetzes entfällt ein Instrument, das zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards in globalen Lieferketten beiträgt.
  • Die Abschaffung könnte Auswirkungen auf das internationale Ansehen Deutschlands im Bereich der Menschenrechte haben.

Offene Fragen

  • Wie wird sich die Aufhebung des Gesetzes auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in den Lieferketten auswirken?
  • Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten ohne das LkSG zu verhindern?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Balance zwischen wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und der Einhaltung von Menschenrechtsstandards in globalen Lieferketten betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie sich wirtschaftliche Interessen und soziale Verantwortung miteinander vereinbaren lassen.

Wer ist betroffen?

Deutsche Unternehmen, die derzeit unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen.Behörden, die mit der Überwachung der Einhaltung des LkSG betraut sind.