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Phase 7

Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 01.05.2026 BR-Drs. 264/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung ein, um digitale Ermittlungsmaßnahmen zu erweitern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du bei einer Strafverfolgungsbehörde arbeitest und mit Ermittlungen betraut bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der IT-Branche tätig bist und Software für Strafverfolgungsbehörden entwickelst.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir der Schutz personenbezogener Daten wichtig ist.
  • Ja, wenn du eine effektivere Strafverfolgung befürwortest.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Effektivität der Strafverfolgung steigern, indem es Strafverfolgungsbehörden mit neuen Befugnissen ausstattet.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit dürfen Strafverfolgungsbehörden biometrische Daten nur manuell mit im Internet zugänglichen Daten abgleichen, was bei großen Datenmengen ineffizient ist.

Geplant ist

Eine Rechtsgrundlage soll geschaffen werden, die den automatisierten Abgleich biometrischer Daten erlaubt, um die Effizienz zu steigern.

Beispiel: Ermittler könnten künftig spezielle Software einsetzen, um biometrische Daten automatisiert mit öffentlichen Internetquellen abzugleichen.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Polizeibehörden arbeiten mit unverbundenen Dateien und Datenquellen, die einzeln abgeglichen werden müssen.

Geplant ist

Strafverfolgungsbehörden sollen verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattformen nutzen dürfen, um Daten systematisch zu vernetzen und zu analysieren.

Beispiel: Daten aus verschiedenen Polizeidateien könnten auf einer Plattform zusammengeführt und effizienter ausgewertet werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Es gibt keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten und verfahrensübergreifende Analyseplattformen.

Neu: Das Gesetz würde eine klare Rechtsgrundlage für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten und die Nutzung von Analyseplattformen schaffen.

In der Praxis: Ermittlungsverfahren könnten effizienter gestaltet werden, indem Daten automatisiert abgeglichen und analysiert werden.

Mögliche Folgen

  • Durch den automatisierten Abgleich biometrischer Daten könnte die Zuordnung von Personen zu Straftaten erleichtert werden.
  • Die Nutzung von Analyseplattformen könnte die Effizienz der Datenverarbeitung bei der Polizei erhöhen.

Zu beachten

  • Für die Nutzung automatisierter Systeme müssen Datenschutzmaßnahmen berücksichtigt werden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
  • Die Einführung neuer Technologien könnte zusätzlichen Schulungsbedarf für das Personal der Strafverfolgungsbehörden erfordern.

Offene Fragen

  • Wie wird der Datenschutz bei der Nutzung von verfahrensübergreifenden Analyseplattformen konkret gewährleistet?
  • Welche technischen Anforderungen werden an die neuen Systeme gestellt?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Balance zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz personenbezogener Daten betrifft.
  • In der öffentlichen Debatte wird diskutiert, wie der Einsatz von KI in der Strafverfolgung mit den Grundrechten vereinbar ist.

Wer ist betroffen?

StrafverfolgungsbehördenPersonen, deren biometrische Daten im Internet öffentlich zugänglich sind
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