CORENODAInformationen. Einordnen. Verstehen.
Phase 3

... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 24.02.2026 BT-Drs. 21/4290
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Er sieht vor, das Zeugnisverweigerungsrecht auf bestimmte Berufsgruppen auszuweiten.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in tätig bist.
  • Ja, wenn du ehrenamtlich in der Rechtsberatung unter Anleitung arbeitest.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Justizbehörde arbeitest, die mit Zeugenaussagen in sozialen oder rechtlichen Kontexten befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir die Vertraulichkeit in der sozialen Arbeit und Rechtsberatung wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll durch die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Rechtsberatende die Vertraulichkeit in der sozialen Arbeit und der Rechtsberatung gestärkt werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Derzeit haben staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Rechtsberatende kein spezifisches Zeugnisverweigerungsrecht.

Geplant ist

Es soll ein Zeugnisverweigerungsrecht für diese Berufsgruppen eingeführt werden.

Beispiel: Ein*e Sozialarbeiter*in könnte sich künftig weigern, vor Gericht über vertrauliche Gespräche mit Klient*innen auszusagen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Sozialarbeiter*innen und ehrenamtlich Rechtsberatende sind verpflichtet, vor Gericht auszusagen, wenn sie als Zeug*innen geladen werden.

Neu: Mit dem neuen Gesetz hätten sie das Recht, die Aussage zu verweigern, um die Vertraulichkeit zu wahren.

In der Praxis: Die Vertraulichkeit in der sozialen Arbeit und Rechtsberatung würde gestärkt, da Fachkräfte ihre Klient*innen besser schützen könnten.

Mögliche Folgen

  • Durch das Zeugnisverweigerungsrecht könnte die Vertraulichkeit in der sozialen Arbeit und Rechtsberatung gestärkt werden.
  • Justizbehörden könnten in bestimmten Fällen auf Zeugenaussagen verzichten müssen, was die Beweisführung beeinflussen könnte.

Zu beachten

  • Für die Justiz könnte es schwieriger werden, in bestimmten Fällen Beweise zu sammeln, wenn Zeugenaussagen fehlen.
  • Die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts erfordert klare Definitionen und Abgrenzungen, welche Berufsgruppen und Situationen davon erfasst werden.

Offene Fragen

  • Wie wird sichergestellt, dass das Zeugnisverweigerungsrecht nicht missbraucht wird?
  • Welche genauen Kriterien müssen erfüllt sein, damit das Zeugnisverweigerungsrecht greift?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Balance zwischen Vertraulichkeit in der sozialen Arbeit und der Rechtsberatung und den Erfordernissen der Justiz betrifft.

Wer ist betroffen?

Staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innenEhrenamtlich Rechtsberatende unter AnleitungJustizbehörden