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Phase 7

Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Eingereicht: 05.09.2025 BR-Drs. 437/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat ein Gesetz eingebracht, das die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz, die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern und das Stiftungsregisterrecht betrifft. Es sieht unter anderem die Möglichkeit vor, die Frist zur Einführung der elektronischen Akte auf den 1. Januar 2027 zu verschieben und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern auf den 1. Januar 2028 zu verschieben.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du als Gerichtsdolmetscher tätig bist und von der allgemeinen Beeidigung betroffen bist.
  • Ja, wenn du in der Justiz arbeitest und mit der Einführung der elektronischen Akte befasst bist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Stiftung tätig bist, die im Stiftungsregister erfasst werden soll.
  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die mit der Abnahme von Dolmetscherprüfungen befasst ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Digitalisierung der Justiz und ihre Auswirkungen auf die Rechtspflege interessieren.
  • Ja, wenn dir die Verfügbarkeit von qualifizierten Dolmetscherleistungen für hör- oder sprachbehinderte Menschen wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Gesetz mögliche Digitalisierungslücken bei der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz schließen und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sicherstellen. Zudem soll es Kapazitätsengpässe bei der Abnahme staatlicher Dolmetscherprüfungen vermeiden und die Verfügbarkeit von qualifizierten Dolmetscherleistungen für hör- oder sprachbehinderte Menschen sichern.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die elektronische Aktenführung in der Justiz ist ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend vorgesehen.

Geplant ist

Die Frist zur Einführung der elektronischen Akte kann bis zum 1. Januar 2027 verschoben werden, um Digitalisierungslücken zu schließen.

Beispiel: Ein Gericht kann bis Ende 2026 weiterhin Papierakten führen, wenn die elektronische Umstellung technisch nicht möglich ist.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern erfolgt nach landesrechtlichen Vorschriften.

Geplant ist

Die allgemeine Beeidigung wird ab dem 1. Januar 2028 nur noch nach dem Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) möglich sein.

Beispiel: Ein Gerichtsdolmetscher muss sich ab 2028 nach bundesweit einheitlichen Standards beeidigen lassen.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Stiftungsregistergesetz sollte ursprünglich am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Geplant ist

Das Inkrafttreten des Stiftungsregistergesetzes wird auf den 1. Januar 2028 verschoben.

Beispiel: Stiftungen müssen sich erst ab 2028 auf die neuen Registeranforderungen einstellen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die elektronische Aktenführung ist ab 2026 verpflichtend, mit Ausnahme einzelner Papierakten.

Neu: Eine befristete Opt-out-Lösung ermöglicht bis 2027 die Weiterführung von Papierakten in bestimmten Verfahren.

In der Praxis: Gerichte können bei technischen Schwierigkeiten länger auf Papierakten zurückgreifen.

Bisher: Gebärdensprachdolmetscher müssen sich in jedem Verfahren neu beeidigen lassen.

Neu: Ab 2028 können sie sich auf einen allgemein geleisteten Eid nach dem GDolmG berufen.

In der Praxis: Gebärdensprachdolmetscher haben ab 2028 weniger bürokratischen Aufwand bei der Beeidigung.

Mögliche Folgen

  • Durch die Verschiebung der Frist zur elektronischen Aktenführung könnten Gerichte mehr Zeit für die technische Umstellung erhalten.
  • Die Ausweitung des GDolmG auf Gebärdensprachdolmetscher könnte die Verfügbarkeit von qualifizierten Dolmetscherleistungen verbessern.

Zu beachten

  • Für die Verschiebung des Stiftungsregistergesetzes könnten zusätzliche technische Vorbereitungen erforderlich sein.
  • Gerichte müssen sicherstellen, dass die Übergangsfristen für die elektronische Aktenführung effektiv genutzt werden.

Offene Fragen

  • Wie wird die technische Umsetzung der elektronischen Aktenführung bis 2027 sichergestellt?
  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um Kapazitätsengpässe bei Dolmetscherprüfungen zu vermeiden?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, weil es die Digitalisierung der Justiz und die Verfügbarkeit von Dolmetscherleistungen betrifft.
  • Es wird diskutiert, wie die Übergangsfristen effektiv genutzt werden können, um die Funktionsfähigkeit der Justiz zu gewährleisten.

Wer ist betroffen?

Gerichte und JustizbehördenGerichtsdolmetscher, insbesondere GebärdensprachdolmetscherStiftungen, die im Stiftungsregister erfasst werden