Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder
Worum geht es?
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD schlagen eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vor, um die Kostenpauschale bei Abwesenheit an Sitzungstagen zu kürzen und die Ordnungsgelder bei Ordnungsverstößen zu erhöhen.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du Mitglied des Deutschen Bundestages bist und an einer Sitzung oder namentlichen Abstimmung nicht teilnimmst.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn dich die Debattenkultur und die Ordnung im Bundestag interessieren.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Angemessenheit der Kostenpauschalen und Ordnungsgelder im Verhältnis zu den gestiegenen Abgeordnetenentschädigungen wiederherstellen und die Präsenz sowie Mitwirkung der Abgeordneten bei Abstimmungen stärken.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Mitglieder des Bundestages erhalten eine Kostenpauschale, die bei Fehlen an Sitzungstagen oder namentlichen Abstimmungen um 100 Euro gekürzt wird, es sei denn, sie sind entschuldigt.
Geplant ist
Die Kürzung der Kostenpauschale bei Abwesenheit wird auf 200 Euro erhöht und erfolgt unabhängig von einer Entschuldigung.
Beispiel: Ein Abgeordneter, der an einer namentlichen Abstimmung nicht teilnimmt, würde künftig 200 Euro weniger an Kostenpauschale erhalten, unabhängig davon, ob er entschuldigt ist oder nicht.
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Ordnungsmaßnahmen wie Ordnungsgelder sind auf 1 000 Euro, bei Wiederholung auf 2 000 Euro festgelegt.
Geplant ist
Die Ordnungsgelder werden auf 2 000 Euro, bei Wiederholung auf 4 000 Euro erhöht. Nach drei Ordnungsrufen in einer Sitzung folgt automatisch ein Saalverweis.
Beispiel: Ein Abgeordneter, der wiederholt die Ordnung verletzt, müsste mit einem höheren Ordnungsgeld von 4 000 Euro rechnen und könnte automatisch des Saales verwiesen werden.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Die Kürzung der Kostenpauschale war abhängig von einer Entschuldigung.
Neu: Die Kürzung erfolgt unabhängig von einer Entschuldigung.
In der Praxis: Abgeordnete könnten finanziell stärker belastet werden, wenn sie an Sitzungen oder Abstimmungen nicht teilnehmen.
Bisher: Ordnungsmaßnahmen waren weniger automatisiert und die Ordnungsgelder niedriger.
Neu: Automatische Ordnungsmaßnahmen bei wiederholten Verstößen und erhöhte Ordnungsgelder.
In der Praxis: Abgeordnete müssten mit strengeren Konsequenzen bei Ordnungsverstößen rechnen.
Mögliche Folgen
- Durch die Erhöhung der Ordnungsgelder könnten Abgeordnete stärker motiviert sein, sich an die Ordnung zu halten.
- Die automatische Kürzung der Kostenpauschale könnte die Anwesenheit bei Abstimmungen erhöhen.
Zu beachten
- Die Erhöhung der Ordnungsgelder und die automatische Kürzung der Kostenpauschale könnten zu einer finanziellen Belastung für Abgeordnete führen.
- Die neuen Regelungen erfordern möglicherweise eine Anpassung der internen Verwaltungsprozesse im Bundestag.
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die Debattenkultur und die Ordnung im Bundestag betrifft und die Frage aufwirft, wie die Anwesenheit und Mitwirkung der Abgeordneten effektiv gestärkt werden kann.