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Phase 3

Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Eingereicht: 13.02.2026 BR-Drs. 96/26
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ein, um die Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Bereich zu verbessern.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du eine Person mit Behinderung bist und Zugang zu barrierefreien Dienstleistungen benötigst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du ein Unternehmen betreibst, das Güter oder Dienstleistungen anbietet und barrierefreie Zugänge schaffen musst.
  • Ja, wenn du in einer Bundesbehörde arbeitest, die barrierefreie Informationen bereitstellen muss.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dir die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wichtig ist.
  • Ja, wenn du an der wirtschaftlichen Potenzialsteigerung durch barrierefreie Angebote interessiert bist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen verbessern, um ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dies soll im privaten Bereich durch besseren Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und im öffentlichen Bereich durch bauliche und kommunikative Verbesserungen erreicht werden.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen ist oft eingeschränkt.

Geplant ist

Private Anbieter sollen im Bedarfsfall durch individuelle Lösungen den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten.

Beispiel: Ein Café könnte eine mobile Rampe bereitstellen, um Rollstuhlfahrern den Zugang zu ermöglichen.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Bundesbauten sind nicht durchgehend barrierefrei, und Informationen in Leichter Sprache oder Gebärdensprache sind begrenzt.

Geplant ist

Der Bund verpflichtet sich, alle Bundesbauten bis 2045 barrierefrei zu gestalten und ein Kompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache einzurichten.

Beispiel: Ein Bundesministerium stellt seine Informationsbroschüren künftig auch in Gebärdensprache zur Verfügung.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Barrierefreiheit wird in der Privatwirtschaft nicht umfassend durchgesetzt.

Neu: Das Gesetz fordert von privaten Anbietern, barrierefreie Zugänge zu schaffen, ohne detaillierte Vorschriften, sondern durch Eigenverantwortung und Dialog.

In der Praxis: Unternehmen müssen sich aktiv mit Barrierefreiheit auseinandersetzen und praktikable Lösungen entwickeln.

Bisher: Öffentliche Stellen sind nicht verpflichtet, alle Informationen barrierefrei anzubieten.

Neu: Öffentliche Stellen müssen alle Informationen in barrierefreier Form bereitstellen, einschließlich Leichter Sprache und Gebärdensprache.

In der Praxis: Behörden müssen ihre Informationsbereitstellung anpassen und barrierefreie Kommunikationswege etablieren.

Mögliche Folgen

  • Durch die Verpflichtung zur Barrierefreiheit könnten Unternehmen neue Kundengruppen erschließen.
  • Die Umsetzung der Barrierefreiheit in Bundesbauten könnte zu einem erhöhten Investitionsbedarf führen.

Zu beachten

  • Für die Umsetzung der Barrierefreiheit könnten zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sein.
  • Unternehmen müssen individuelle Lösungen für Barrierefreiheit entwickeln, was zu organisatorischem Aufwand führen kann.

Offene Fragen

  • Wie werden die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Barrierefreiheit bereitgestellt?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der Barrierefreiheit zu überwachen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördert und die gesellschaftliche Inklusion stärkt.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Barrierefreiheit wirtschaftliches Potenzial erschließen und den sozialen Zusammenhalt fördern kann.

Wer ist betroffen?

Menschen mit BehinderungenPrivate Anbieter von Gütern und DienstleistungenBundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes