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Phase 3

Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes (Neuregelung des Übergangsgeldes)

Initiator: Fraktion der AfD Eingereicht: 14.04.2026 BT-Drs. 21/5310
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes wurde von der Fraktion der AfD eingebracht.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Mitglied der Bundesregierung bist und Anspruch auf Übergangsgeld hast.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die die Auszahlung des Übergangsgeldes verwaltet.

Ziel des Vorhabens

Hierzu liegen im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Das Übergangsgeld wird unabhängig von der Dauer der Amtszeit für eine festgelegte Zeitspanne gezahlt.

Geplant ist

Das Übergangsgeld wird nur noch für die Anzahl an vollen Monaten gezahlt, die der Berechtigte Amtsbezüge erhalten hat, jedoch mindestens einen und höchstens zwölf Monate.

Beispiel: Ein ehemaliges Regierungsmitglied, das sechs Monate im Amt war, würde sechs Monate Übergangsgeld erhalten, statt der bisherigen festen Bezugsdauer.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Übergangsgeld wird unabhängig von der Amtsdauer für eine festgelegte Zeitspanne gezahlt.

Neu: Die Bezugsdauer des Übergangsgeldes wird an die tatsächliche Amtsdauer gekoppelt.

In der Praxis: Regierungsmitglieder erhalten Übergangsgeld entsprechend ihrer Amtsdauer, was die Kosten für den Staat potenziell senken könnte.

Mögliche Folgen

  • Durch die Kopplung des Übergangsgeldes an die Amtsdauer könnten die Ausgaben für Übergangsgelder reduziert werden.

Zu beachten

  • Die Neuregelung könnte dazu führen, dass Regierungsmitglieder, die nur kurz im Amt sind, weniger finanzielle Unterstützung nach ihrem Ausscheiden erhalten.

Offene Fragen

  • Wie wird die genaue Berechnung der Amtsdauer für die Auszahlung des Übergangsgeldes erfolgen?

Wer ist betroffen?

Mitglieder der Bundesregierung, die Anspruch auf Übergangsgeld haben.