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Phase 7

Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025)

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen) Eingereicht: 04.09.2025 BR-Drs. 416/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 eingebracht, um die finanziellen Rahmenbedingungen für Gemeinden, Länder und den Bund anzupassen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Gemeinde arbeitest, die von Steuermindereinnahmen betroffen ist.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Landesregierung tätig bist, die von der Anpassung der Umsatzsteueranteile betroffen ist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die finanzielle Unterstützung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst interessiert.
  • Ja, wenn du die Verteilung der Flüchtlingskosten zwischen Bund und Ländern verfolgst.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die durch das Investitionssofortprogramm verursachten kommunalen Steuermindereinnahmen kompensieren, die finanzielle Belastung durch Flüchtlingskosten gerecht verteilen und den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Gemeinden könnten durch das Investitionssofortprogramm Steuermindereinnahmen erleiden.

Geplant ist

Die Bundesregierung möchte diese Mindereinnahmen vollständig durch Erhöhung der Umsatzsteuerfestbeträge kompensieren.

Beispiel: Eine Gemeinde, die durch das Programm finanzielle Einbußen erleidet, erhält zusätzliche Mittel zur Kompensation.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Verteilung der Flüchtlingskosten basiert auf pauschalen Abschlagszahlungen.

Geplant ist

Ein 'atmendes System' soll die Kostenverteilung anhand der tatsächlichen Anzahl von Asylerstantragstellern jährlich anpassen.

Beispiel: Wenn eine Region mehr Asylerstantragsteller aufnimmt, wird dies im Folgejahr finanziell berücksichtigt.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erhält keine spezifische Anpassung der Umsatzsteueranteile.

Geplant ist

Der Umsatzsteueranteil der Länder wird erhöht, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst weiter zu unterstützen.

Beispiel: Die Länder erhalten zusätzliche Mittel zur Stärkung ihrer Gesundheitsdienste.

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen sind auf einem höheren Niveau.

Geplant ist

Diese Zuweisungen werden ab 2026 reduziert, um den aktuellen Bedarf anzupassen.

Beispiel: Die ostdeutschen Flächenländer erhalten ab 2026 weniger Mittel aus den Zuweisungen.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Verteilung der Umsatzsteueranteile folgt festen Vorgaben ohne flexible Anpassung an aktuelle Erfordernisse.

Neu: Ein flexibles System passt die Verteilung der Umsatzsteueranteile an aktuelle Erfordernisse wie Flüchtlingskosten und Gesundheitsdienst an.

In der Praxis: Die finanzielle Unterstützung wird gezielter und bedarfsgerechter verteilt.

Mögliche Folgen

  • Durch die Anpassung der Umsatzsteueranteile könnten die Länder mehr Mittel zur Verfügung haben, um spezifische Herausforderungen zu bewältigen.
  • Die Gemeinden könnten durch die Kompensation der Steuermindereinnahmen finanziell entlastet werden.

Zu beachten

  • Die Umsetzung erfordert eine genaue Erfassung der Asylerstantragsteller, um die Spitzabrechnung korrekt vorzunehmen.
  • Die Reduzierung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen könnte die finanzielle Planung der ostdeutschen Flächenländer beeinflussen.

Offene Fragen

  • Wie wird die genaue Erfassung der Asylerstantragsteller sichergestellt?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die haushaltsneutrale Umsetzung der Zuweisungsänderungen zu gewährleisten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben ist relevant, da es die finanzielle Verteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu regelt und damit die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand in verschiedenen Bereichen beeinflusst.
  • Es betrifft die Organisation der Flüchtlingskostenverteilung und die Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, was in der öffentlichen Debatte von Interesse ist.

Wer ist betroffen?

GemeindenLänderBund