Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Worum geht es?
Die Bundesregierung hat ein Gesetz eingebracht, das die Liste der deutschen Steuerabkommen, die unter das Mehrseitige Übereinkommen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) fallen, um 62 weitere Abkommen erweitert.
Betrifft dich das?
Direkt betroffen
- Ja, wenn du ein Unternehmen betreibst, das von einem der betroffenen Doppelbesteuerungsabkommen erfasst wird.
Indirekt betroffen
- Ja, wenn du in einer Finanzbehörde arbeitest, die mit der Umsetzung und Überwachung von Steuerabkommen befasst ist.
Gesellschaftliches Interesse
- Ja, wenn du dich für internationale Steuerpolitik und die Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung interessierst.
Ziel des Vorhabens
Laut den Initiatoren soll das Vorhaben dazu dienen, die Voraussetzungen für die Modifikation von 62 weiteren deutschen Steuerabkommen im Rahmen des BEPS-MLI zu schaffen, um den BEPS-Mindeststandard zu erfüllen.
Was ändert sich konkret?
Was ändert sich?
Aktuelle Situation
Derzeit fallen 14 deutsche Steuerabkommen unter das BEPS-MLI, welches Maßnahmen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umsetzt.
Geplant ist
Die Liste der Steuerabkommen, die unter das BEPS-MLI fallen, soll um 62 weitere Abkommen erweitert werden.
Beispiel: Ein Unternehmen, das in einem der 62 zusätzlichen Länder tätig ist, müsste sich auf neue Regelungen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung einstellen.
Auswirkungen auf bestehende Abläufe
Bisher: Nur 14 Steuerabkommen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen dem BEPS-Mindeststandard.
Neu: Durch die Erweiterung der Liste um 62 weitere Abkommen sollen diese ebenfalls dem BEPS-Mindeststandard entsprechen.
In der Praxis: Die betroffenen Steuerabkommen würden modifiziert, um Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung effektiver zu verhindern.
Mögliche Folgen
- Durch die Erweiterung der Liste um 62 Steuerabkommen könnte die Einhaltung internationaler Steuerstandards verbessert werden.
- Unternehmen könnten sich auf neue Regelungen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung einstellen müssen.
Zu beachten
- Die Umsetzung der Modifikationen könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Finanzbehörden bedeuten.
- Es könnte erforderlich sein, die Auswahlentscheidungen und Vorbehalte des anderen Vertragsstaats zu berücksichtigen, bevor die Modifikationen wirksam werden.
Offene Fragen
- Wie genau werden die Modifikationen der 62 Steuerabkommen im BEPS-MLI-Anwendungsgesetz konkretisiert?
- Welche Auswahlentscheidungen und Vorbehalte der anderen Vertragsstaaten könnten die Umsetzung beeinflussen?
Warum reden viele darüber?
- Das Thema erhält Aufmerksamkeit, weil es die internationale Steuerpolitik und die Bemühungen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung betrifft.
- In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie effektiv die Maßnahmen des BEPS-MLI zur Einhaltung globaler Steuerstandards beitragen können.