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Phase 3

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

Initiator: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eingereicht: 21.04.2026 BT-Drs. 21/5481
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Ausschussberatung
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Es soll ein Ausfuhrverbot für Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe eingeführt werden, die in der EU aufgrund gesundheits- oder umweltschädlicher Eigenschaften verboten sind.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du Pflanzenschutzmittel herstellst oder exportierst.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in der Landwirtschaft in einem Drittstaat tätig bist und auf Importe aus Deutschland angewiesen bist.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich der Schutz der Umwelt und der Gesundheit weltweit interessiert.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren liegen hierzu im verfügbaren Material keine Angaben vor.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Pflanzenschutzmittel, die in der EU aufgrund ihrer gesundheits- oder umweltschädlichen Eigenschaften verboten sind, können in Drittstaaten exportiert werden.

Geplant ist

Diese Pflanzenschutzmittel sollen nicht mehr von Deutschland aus in Länder außerhalb der EU ausgeführt werden dürfen.

Beispiel: Ein Hersteller in Deutschland, der ein in der EU verbotenes Pflanzenschutzmittel produziert, dürfte dieses nicht mehr in ein afrikanisches Land exportieren.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Es gibt keine gesetzliche Regelung, die den Export von in der EU verbotenen Pflanzenschutzmitteln in Drittstaaten verhindert.

Neu: Ein gesetzliches Ausfuhrverbot würde eingeführt werden.

In der Praxis: Hersteller müssten ihre Exportstrategien anpassen und könnten bestimmte Produkte nicht mehr in Drittstaaten verkaufen.

Mögliche Folgen

  • Durch das Ausfuhrverbot könnten Hersteller von Pflanzenschutzmitteln wirtschaftliche Einbußen erleiden.
  • Die Umwelt- und Gesundheitsstandards in Drittstaaten könnten sich verbessern, wenn dort weniger schädliche Pflanzenschutzmittel verwendet werden.

Zu beachten

  • Hersteller müssten möglicherweise ihre Produktpalette anpassen, um den neuen Exportbeschränkungen gerecht zu werden.
  • Die Umsetzung des Gesetzes könnte zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern, um die Einhaltung des Ausfuhrverbots zu überwachen.

Offene Fragen

  • Wie wird die Einhaltung des Ausfuhrverbots kontrolliert und durchgesetzt?
  • Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sind für die betroffenen Hersteller zu erwarten?

Warum reden viele darüber?

  • Das Thema erhält Aufmerksamkeit, da es den internationalen Handel mit Pflanzenschutzmitteln betrifft und Fragen zu globalen Umwelt- und Gesundheitsstandards aufwirft.

Wer ist betroffen?

Hersteller und Exporteure von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland.Landwirte und Verbraucher in Drittstaaten, die bisher solche Pflanzenschutzmittel importieren konnten.