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Phase 7

Gesetz zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes

Initiator: Bundesregierung (Bundesministerium des Innern) Eingereicht: 10.10.2025 BR-Drs. 556/25
Eingereicht
1. Lesung
Ausschuss
2./3. Lesung
Bundesrat
Vermittlungoptional
In Kraft
Aktueller Status:Inkrafttreten
Drucksache (PDF)

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes eingebracht, um die Erprobung von Verfahren zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung zu ermöglichen.

Betrifft dich das?

Direkt betroffen

  • Ja, wenn du in Deutschland wohnst und deine Daten für den Zensus verwendet werden.

Indirekt betroffen

  • Ja, wenn du in einer Behörde arbeitest, die Daten für den Zensus bereitstellt oder verarbeitet.

Gesellschaftliches Interesse

  • Ja, wenn dich die Effizienz und Kostensenkung bei der Durchführung des Zensus interessiert.
  • Ja, wenn dir der Schutz der informationellen Selbstbestimmung wichtig ist.

Ziel des Vorhabens

Laut den Initiatoren soll das Vorhaben die Voraussetzungen schaffen, um ab der Zensusrunde 2031 Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand weitestgehend ohne zusätzliche Datenerhebung bei den Betroffenen ermitteln zu können. Dies soll die Kosten senken und die Belastung der Bürger durch Befragungen reduzieren.

Was ändert sich konkret?

Was ändert sich?

Aktuelle Situation

Die Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands erfolgt hauptsächlich durch stichprobenbasierte Haushaltsbefragungen.

Geplant ist

Zukünftig sollen diese Merkmale weitestgehend auf Basis bereits bestehender Datenquellen ermittelt werden, um die Notwendigkeit von Befragungen zu reduzieren.

Beispiel: Anstatt direkt befragt zu werden, könnten deine Daten aus bestehenden Verwaltungsregistern für den Zensus genutzt werden.

Auswirkungen auf bestehende Abläufe

Bisher: Die Erhebung von Daten zur Arbeitsmarktbeteiligung und zum Bildungsstand erfolgt durch direkte Befragungen der Bürger.

Neu: Es sollen bestehende Datenquellen genutzt werden, um diese Informationen zu ermitteln, was den Aufwand für Befragungen reduziert.

In der Praxis: Bürger müssten weniger oft an Befragungen teilnehmen, da Daten aus bestehenden Registern verwendet werden.

Mögliche Folgen

  • Durch die Nutzung bestehender Datenquellen könnte der Aufwand für die Befragung der Bevölkerung deutlich reduziert werden.
  • Die Erhebungskosten für den Zensus könnten gesenkt werden, da weniger direkte Befragungen nötig wären.

Zu beachten

  • Für die Nutzung bestehender Datenquellen müssen diese hinsichtlich ihrer Qualität und Eignung sorgfältig geprüft werden.
  • Es könnten zusätzliche technische und organisatorische Anpassungen erforderlich sein, um die Daten aus verschiedenen Quellen zu integrieren.

Offene Fragen

  • Wie wird die Qualität der Daten aus bestehenden Quellen sichergestellt?
  • Welche technischen Anpassungen sind nötig, um die Datenintegration zu ermöglichen?

Warum reden viele darüber?

  • Das Vorhaben erhält Aufmerksamkeit, da es die Effizienz und Kosten der Durchführung des Zensus betrifft und gleichzeitig die informationelle Selbstbestimmung der Bürger berührt.
  • In der öffentlichen Debatte wird erörtert, wie die Digitalisierung zur Vereinfachung und Kostensenkung von Verwaltungsprozessen beitragen kann.

Wer ist betroffen?

Bürgerinnen und Bürger, deren Daten für den Zensus genutzt werdenStatistische Ämter, die den Zensus durchführenFinanzbehörden der Länder, die Daten bereitstellen